Überhöhte Gaspreise
Das Gericht hat einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen RWE-Weser-Ems stattgegeben und den Energieriesen verurteilt, 25 Verbrauchern insgesamt rund 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzahlen. Es ist keine wirksame Rechtsgrundlage für die diversen Preiserhöhungen gegeben. Weder könne die damals geltende Rechtsverordnung dafür herangezogen werden noch enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasversorgers wirksame Preisanpassungsklauseln. Kunden müssten daher Gaspreiserhöhungen mangels vertraglicher Grundlage nicht zahlen.
Untertitel/Leitsatz:
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mietrecht 


































