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Mietrechtsurteile

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Überhöhte Mietzins - Rückforderung verwirkt

Zahlt der Mieter trotz Veröffentlichung eines Mietspiegels über sechs Jahre lang den vereinbarten, aber überhöhten Mietzins und versteuert der Vermierter diesen bestandskräftig, so hat der Mieter etwaige Rückforderungsansprüche verwirkt.

Zum Urteilstext (LG FRANKFURT/M. 2/11 S 104/99)

Kategorie des Mietrechtsurteils: 
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Die Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten informiert praxisorientiert und unabhängig über alle wichtigen Themen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unter anderem werden folgende Schwerpunkte genauer betrachtet: Immobilien-Management, Modernisierung, Gebäude- und Heiztechnik, Finanzierung sowie aktuelle Urteile.