Überhöhte Mietzins - Rückforderung verwirkt
Zahlt der Mieter trotz Veröffentlichung eines Mietspiegels über sechs Jahre lang den vereinbarten, aber überhöhten Mietzins und versteuert der Vermierter diesen bestandskräftig, so hat der Mieter etwaige Rückforderungsansprüche verwirkt.
Zum Urteilstext (LG FRANKFURT/M. 2/11 S 104/99)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































