Überkreuzvermietung
Tauschen nahestehende Familienmitglieder ihre Eigentumswohnungen untereinander aus und vermieten sie sich die Wohnungen anschließend gegenseitig, können die steuerlichen Vorteile einer Vermietung wegen Missbrauchs versagt werden. Der Verdacht auf Missbrauch liegt dann nahe, wenn lediglich Aufwendungen abziehbar gemacht und negative Einkünfte zum Zwecke der Steuerersparnis erzielt werden sollen.
FG
Münster
Aktenzeichen:
10 K 5155/05 E
Urteil vom:
20. Januar 2010
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Steuerrecht 


































