Ausgabe 1-2/2011

Dachlawinen

Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, z. B. ein Gebäude hat, muss die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter treffen. Dies können die Hausbewohner, wie der Mieter sein, aber auch Passanten, z. B. Fußgänger. Ebenfalls können Kfz beschädigt werden. Der Eigentümer ist zu den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen verpflichtet, soweit zumutbar. Welche Vorkehrungen im Einzelnen zu treffen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Array

Magazin

  • Schweizer Team gewinnt Schindler Award 2010
  • Traumhäuser unterwegs gestalten
  • Wohnimmobilien gefragt
  • Wohnprojekt in Wien
  • Hausverwaltung wird effizient
  • Luxuswohnen in Warschau
  • Gebäudeeffizienz gefördert
  • In eigener Sache
  • Aktuelle Urteile

Special Dach + Wand

  • Drei auf einen Streich
  • Perlen am Rhein
  • Systemlösung für die Fassade
  • Kirchenumbau in Herzogenaurach
  • Größte Photovoltaik-Dachanlage Berlins

Immobilien

  • Betreutes Wohnen
  • Umfang und Struktur des Wohnungsbestandes
  • Das gut organisierte Immobilienbüro
  • Neue Apps für Makler

Modernisieren

  • Holzfeuerung: Effiziente Systeme
  • Effizienz von Gebäuden
  • Energetische Sanierung mit neuem Balkon
  • Das sparsamste Wohnhaus
  • Passivhaus-Wohnen in Vorarlberg
  • Das Interview: Wohnungswirtschaft und Energie
  • Schluss mit hohen Heizkosten
  • Aus für analog - nichts gemerkt?

Recht

  • Mietspiegel in München
  • Mietkaution ohne Insolvenzrisiko
  • Umstellung auf Fernwärme
  • Urteile zu Dachlawinen

Forum

  • Programm hausverwalter 2011 verbessert
  • Termine
  • Bücher

Inhalt dieser Ausgabe

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1. Weichen Teilungserklärung und Aufteilungsplan voneinander ab, kann der Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums nicht durch Auslegung bestimmt…

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Frei

Grundlagen
Was die Sicherung gegen Dachlawinen betrifft, kommt es zunächst darauf an, ob Ortsvorschriften Schneefanggitter vorschreiben.…

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1. Nach einer außerordentlichen Kündigung kann der Vermieter seinen Anspruch auf Räumung des gemieteten Objekts nur in Ausnahmefällen mit einer…

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1. Ohne besonderen Anlass ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine regelmäßige Generalinspektion der Wasserleitungen vorzunehmen. 2. Der…

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Die Festsetzung einer maßvollen und angemessenen Umzugskostenpauschale durch Mehrheitsbe schluss nach § 21 Abs. 7 WEG ist grundsätzlich möglich.…

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