Ausgabe 10/2008

Betriebskosten richtig abrechnen (Teil 1)

Soweit beispielsweise eine Inklusivmiete vereinbart wurde, in der die Betriebskosten enthalten sind, ist der Vermieter weder berechtigt noch verpflichtet, über die in der Miete enthaltenen Betriebskosten abzurechnen oder Auskunft oder Rechenschaft zu erteilen. Gleiches gilt bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale, mit der die Betriebskosten ungeachtet ihrer Höhe abgegolten sein sollten.

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Magazin

  • Energieausweise können in die Irre führen
  • Interview zur WOWEX 2009
  • Keller unter Wasser?
  • Fehlstart beim Energieausweis
  • Großdeals - das war bald einmal
  • Die optimale Einrichtung zum Wohnen im alter
  • Produkte
  • Aktuelle Urteile

Special Multimedia + Internet

  • Vernetztes Wohnen: Utopie oder Realität?
  • Die „letzte Meile“: Technologien im Vergleich
  • Ablesen wie die Profis
  • belektro und ehome 2008: Fachmesse und Kongress
  • Attraktive Programme für die Wohnungswirtschaft

Immobilien

  • Gutes Timing
  • Zug um Zug
  • Die Uhr tickt
  • Wohneigentum auf der Etage wird teurer

Modernisieren

  • Qualität hatte Priorität
  • Fachgerechte Sanitärinstallation
  • Mehr Komfort im Bad
  • Initiative „KWK-Modellstadt Berlin“ gestartet
  • Nachhaltige Energieversorgung
  • Historische Wohnanlagen mit neuem Profil
  • Kauf einer Eigentumswohnung

Recht

  • Leserfrage: Hauskauf und Eintritt in den bestehenden Mietvertrag
  • Vorsicht beim Schriftformerfordernis langfristiger Gewerbemietverträge
  • Betriebskosten richtig abrechnen (Teil 1)
  • Traumobjekt Ferienwohnung (Teil II)
  • Steuer-Urteile

Forum

  • Gekonnt in Szene gesetzt
  • Ein Gewinn für die Umwelt
  • Das Büro ist einfach immer dabei

Inhalt dieser Ausgabe

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Frei
Wie abrechnen?
Nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB ist über die Betriebskostenvorauszahlung bei Wohnraum jährlich abzurechnen. Dies bedeutet, dass…

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