Ausgabe 11/2008

Betriebskosten richtig abrechnen (Teil 2)

Vielen ist bekannt, dass mit der Mietrechtsreform durch § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 BGB eine, dem § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV entsprechende neue Abrechnungsfrist für Betriebskosten eingeführt wurde, wonach der Vermieter nach Ablauf einer Jahresfrist keine Nachforderungen mehr vom Mieter erheben und mit diesen auch nicht die Aufrechnung erklären kann.

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Magazin

  • BGH konkretisiert Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturklauseln auch für Gewerberäume
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  • Flachdachabdichtung mit Sicherheitsgarantie
  • Hotelforum kürt Hotelimmobilie 2008
  • Aktuelle Urteile

Special Gebäudesicherheit

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  • Einbruchschutz mit mechanischer Türsicherung
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Immobilien

  • Noch alles in bester Ordnung
  • Wohnen im Wolkenkratzer
  • Unterm Strich etwas mehr
  • Auf Talfahrt

Modernisieren

  • Mit Farben Atmosphäre schaffen
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  • Schimmelbildung vermeiden
  • Mit Solarwärme bleibt die Miete kalkulierbar
  • Kostenoptimierte Sanierung eines Wohnblocks
  • Frauen wohnen farbenfroh
  • Gemeinsame Wege in der Abrechnung

Recht

  • Optimismus trotz Insolvenz
  • Betriebskosten richtig abrechnen (Teil 2)
  • Vorsorgevermögen an Insolvenzverwalter
  • Freiwerdende Wohnung bei Eigenbedarfskündigung
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  • Sachen gibt’s …

Forum

  • Neues für die Wohnungswirtschaft
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  • Gewinner unserer Leserumfrage
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Inhalt dieser Ausgabe

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Ausschlussfrist
Sowohl bei preisgebundenem als auch bei preisfreiem Wohnraum ist der Vermieter nun verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach…

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