Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
a) Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann möglich, wenn bereits die folgende Abrechnungsperiode abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist.
b) Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur für die Zukunft möglich.
BGH
Aktenzeichen:
VIII ZR 271/10
Urteil vom:
18. Mai 2011
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Betriebskosten 





































