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Mietrechtsurteile

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Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

a) Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann möglich, wenn bereits die folgende Abrechnungsperiode abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist.

b) Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur für die Zukunft möglich.

BGH
Aktenzeichen: 
VIII ZR 271/10
Urteil vom: 
18. Mai 2011
Kategorie des Mietrechtsurteils: 
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Über die Zeitschrift

Die Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten informiert praxisorientiert und unabhängig über alle wichtigen Themen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unter anderem werden folgende Schwerpunkte genauer betrachtet: Immobilien-Management, Modernisierung, Gebäude- und Heiztechnik, Finanzierung sowie aktuelle Urteile.