Außenwanddämmung an der Grundstücksgrenze
Hauseigentümer sollten die Zustimmung ihres Nachbarn einholen, bevor sie Wärmedämmplatten auf einer Hauswand anbringen, die sich an der Grundstücksgrenze befindet. Denn der Nachbar muss es nicht hinnehmen, wenn eine Verkleidung der fremden Außenwand in sein Grundstück hineinragt. Im entschiedenen Fall brachte ein Hauseigentümer trotz Widerspruchs des Nachbarn Wärmedammplatten an, die 15 cm über die Grenze auf das Nachbargrundstück reichten. Laut Gericht muss sich ein Eigentümer vergewissern, ob die Veränderung an seinem Haus, das direkt an der Grundstücksgrenze steht, ausschließlich auf dem eigenen Grundstück erfolgt. Andernfalls führe er grob fahrlässig einen Überbau herbei, was der Nachbar nicht hinnehmen muss.



































