Außerordentliche Eigentümerversammlung auf Kosten des Verwalters
Eine einstweilige Verfügung eines Wohnungseigentümers gegen den Wohnungsverwalter auf Durchführung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung ist nur bei zu erwartenden unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schäden möglich.
(Leitsatz von Dr. Jonas Müller)
LG
München
Aktenzeichen:
1 S 5166/11
Urteil vom:
16. Mai 2011
Kategorie des Mietrechtsurteils:
WEG-Recht 





































