Aufrechnung
Hat der Vermieter die Miete rechtmäßig heraufgesetzt, darf der Mieter die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, der Vermieter müsse erst Mängel in der Wohnung beseitigen. Der Vermieter müsste sonst bei Streit über Mieterbeanstandungen möglicherweise längere Zeit auf die ihm zustehenden Mietzahlungen warten.
Zum Urteilstext (OLG FRANKFURT/M. 20 ReMiet 1/96)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































