Baulärm ist nicht immer ein Mangel der Mietsache
Ist bei Mietvertragsabschluss offensichtlich, dass ein Nachbargrundstück in Zukunft bebaut wird, stellt der mit der Bebauung einhergehende Lärm keinen Mangel der Mietsache dar.
(Leitsatz von Dr. Olaf Steckhan)
LG
Gießen
Aktenzeichen:
1 S 210/10
Urteil vom:
15. Dezember 2010
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mängel an der Miet-/Kaufsache 





































