Besserer Schallschutz mit Keller
13. Dezember 2011
Schalldämmmaß
Der gesetzlich vorgeschriebene Schallschutz nach DIN 4109 schützt Bewohner von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern zwar vor Geräuschen des Nachbarn, aber Telefon, laute Musik oder Treppensteigen sind trotzdem zu hören. Bauherren wird daher empfohlen, vertraglich ein Schalldämmmaß von mindestens 62 dB zu vereinbaren. Wer ein Haus mit Keller und zweischaligen Haustrennwänden baut, erreicht diesen Schallschutz problemlos. Die Mehrkosten eines Kellers werden häufig überschätzt, auch ohne Keller fallen Kosten für die Gründung und Kellerersatzräume an.
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