Bewohnerin haftet für Verstopfung
Eine Toilette ist kein Müllschlucker. Wird in einem Mietvertrag extra besondere Sorgfalt beim Umgang mit den Sanitäranlagen in einem Haus verlangt, so haben sich alle Bewohner daran zu halten. Werden über den WC-Abfluss trotzdem Tampons entsorgt und kommt es dadurch zu einer Verstopfung der Rohre, hat die dafür verantwortliche Mieterin die Kosten für die teure Reinigung der Abwasseranlage alleine zu tragen. Eine solche Reparatur kann nicht zu Lasten des Vermieters gehen.
Untertitel/Leitsatz:
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mietrecht 


































