Biofilm in der Wasserleitung
Ein schleimiger Film in der Trinkwasserleitung ist in einer Mietwohnung kein Mangel. Der sogenannte Biofilm wird von Hygieneinstituten als nicht gesundheitsschädlich eingestuft.
AG
Münster
Aktenzeichen:
28 C 2750/09
Urteil vom:
15. September 2009
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mängel an der Miet-/Kaufsache 


































