Bis 2018 benötigt jeder Haushalt einen Internet-Router

Die Deutsche Telekom plant bis spätestens Ende 2018 für das Telefon-Festnetz den Übergang der bisherigen Analog- und ISDN-Anschlüsse auf IP-Anschlüsse. Alle Mieter mit Festnetz-Telefonanschluss sind davon betroffen. Was bedeutet das für Mieter und Wohnungsunternehmen?

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FOTO: Deutsche Telekom AG
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Zu den positiven Aspekten zählt, dass weder eine Änderung der Verkabelung in Gebäuden erforderlich ist, noch ein Austausch der als Telekommunikations-Anschlusseinheit (TAE) bezeichneten bisher verwendeten Steckverbindung für die Endgeräte. An diese „Telefonsteckdose“ muss in Zukunft allerdings ein IP-Router angeschlossen werden. An dessen Ausgängen sind die Endgeräte für die unterschiedlichen Dienste (Telefonie, Fernsehen, Internet) anschließbar. Dabei können auch die bisher üblichen analogen Telefone eingesetzt werden. Der IP-Router bedarf in jedem Fall einer Stromversorgung (230 V/50 Hz), da die beim analogen Telefon bestehende Speisung aus dem Netz systembedingt nicht mehr gegeben ist.

Der IP-Router bildet somit in der Wohnung das neue Herzstück der modernen Telekommunikation über das Telefon-Festnetz. Er wird üblicherweise vom Netzbetreiber beigestellt, installiert und konfiguriert. Das führt jedoch im Regelfall zu einmaligen oder monatlichen Entgelten für die Mieter, die auch von den gewählten Leistungsmerkmalen abhängig sein können. Der Übergang auf den IP-Anschluss stellt eine typische technische Evolution dar, die dem Mieter durchaus Vorteile hinsichtlich Angebotsvielfalt, Leistungsumfang, Kundenbetreuung und Flexibilität bei Änderungen bietet. Es sollte jedoch unbedingt vor einem Wechsel abgeklärt werden, wie die Funktionalität der bisherigen Anwendungen (Telefax, SMS etc.) gewährleistet ist.

ISDN hat so langsam ausgedient
Der Anschluss an das Telefon-Festnetz gehört seit Jahrzehnten in den meisten Haushalten zur Standardausstattung. Diese leitungsgebundene Telekommunikation funktioniert weltweit für Telefonie (also Sprachübertragung), Telefax (also Fernkopieren) und den Kurznachrichtendienst SMS. Durch den Einsatz schnurloser Telefone ist es dabei möglich, über eine Basisstation bis zu sechs gleichberechtigte Mobilteile zu nutzen.
Um die Anschlussleitungen wirtschaftlicher zu nutzen und damit mehr Telefonverkehr zu ermöglichen, wurde im Laufe der Entwicklung die analoge Übertragung und Vermittlung auf digitale Übertragung und Vermittlung umgestellt. Dies führte zum dienste-integrierenden digitalen Fernmeldenetz, das als ISDN bezeichnet wird, also der Kurzform der englischen Bezeichnung „integrated services digital network“.
Beim ISDN-Anschluss sind im Gegensatz zum analogen Telefonanschluss zwei Nutzkanäle verfügbar. Darüber lassen sich gleichzeitig und ohne gegenseitige Beeinflussung zwei Dienste abwickeln, zum Beispiel 2 x Telefonie, 1 x Telefonie und 1 x Telefax oder 1 x Telefonie und 1 x DSL.

ISDN erlaubt kundenseitig den Anschluss von bis zu acht Endgeräten und ist nicht nur durch doppelte Übertragungskapazität gegenüber dem analogen Telefonnetz gekennzeichnet, sondern auch durch die zahlreichen Leistungsmerkmale. Dazu gehören unter anderem Rufnummernanzeige, Rufumleitung, Anrufweiterschaltung, Anklopfen, Dienstewechsel, Endgerätewechsel, Parken einer Verbindung, Anzeige der Nutzungsentgelte, Anzeige der Nutzungsdauer, Makeln, Konferenzschaltung, Rufnummernsperre und Bildung geschlossener Benutzergruppen.

Der Engpass sind die Vermittlungsstellen
Die Digitalisierung hat bei ISDN nur zu einer begrenzten Steigerung der Leistungsfähigkeit des Telefonnetzes geführt, weil das grundsätzliche Konzept des Einsatzes von Vermittlungsstellen unverändert blieb. Es wird also auch bei ISDN über verschiedene Vermittlungsstellen eine Leitungsverbindung aufgebaut. Es handelt sich damit um das Verfahren der Leitungsvermittlung. Dieses Konzept ist heute nicht mehr zeitgemäß, weil das Telefon-Festnetz schon längst nicht mehr ausschließlich der Sprachkommunikation dient, sondern die gleichzeitige Nutzung für Telefonie mit hoher Sprachqualität, ein vielfältiges Angebot von Fernsehprogrammen und möglichst breitbandige Internetzugänge das Ziel ist.

Diese im Telefon-Festnetz angestrebte Konvergenz macht ein flexibles Übertragungs- und Vermittlungssystem erforderlich, das die über Jahrzehnte separat entwickelten Dienste Telefonie, Fernsehen und Internet in einem Verfahren vereint. Deshalb ist der zentrale Baustein im neuen konvergenten Festnetz die IP-Technik, bei der die Übertragung von Audiosignalen, Videosignalen und Daten mit dem für das Internet festgelegten Internetprotokoll (IP) erfolgt. Die Übertragung von Inhalten ist dabei nicht mehr leitungsgebunden, sondern wie auch im öffentlichen Internet durch kleine Datenpakete definierter Größe gekennzeichnet, die jeweils auf dem schnellstmöglichen Weg zur Empfangsseite geleitet werden. Es liegt deshalb beim IP-Netz Paketvermittlung vor, bei der jedes Datenpaket theoretisch auf einem anderen Weg durch das Netz zum Teilnehmer gelangen kann. Auf der Empfangsseite wird jedes Datenpaket zuerst einmal gespeichert und dann in richtiger Reihenfolge als Ausgangssignal bereitgestellt. Das Übertragungsprotokoll IP ist somit die gemeinsame „Sprache“ für alle Dienste, Anwendungen und Endgeräte. Es ermöglicht im Netz mehr Qualität, größere Flexibilität, erheblich bessere Wirtschaftlichkeit und auch neue Leistungsmerkmale. Dabei kommen keine Vermittlungsstellen mehr zum Einsatz, sondern softwaregesteuerte Server und Router.

Fazit: Mieter informieren
Als Fazit lässt sich feststellen, dass der Wechsel vom Analog- oder ISDN-Anschluss auf den IP-Anschluss einen zweckmäßigen und zukunftssicheren Ansatz darstellt, bei dem allerdings vorher unbedingt die sich für den Mieter als Nutzer ergebenden Änderungen vollständig abgeklärt werden sollten. Der Wohnungswirtschaft wird empfohlen, ihre Mieter über die anstehende Entwicklung zu informieren, auch weil der IP-Anschluss zur Verbesserung des Wohnwertes beiträgt.

Autor: Dipl.-Ing. Ulrich Freyer, Nachrichtentechniker
(Der Artikel erschien zuerst in der Printausgabe der Zeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten 11/2015.)

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