Blitzeinschlag in Heizungsanlage
Lässt ein Hausbesitzer seine bei einem Blitzschlag beschädigte Heizungsanlage umgehend reparieren, bevor noch der Gutachter seiner Versicherung den Schaden in Augenschein nehmen konnte, bleibt er auf den Kosten alleine sitzen. Selbst wenn wegen der ausgefallenen Warmwasserversorgung im gesamten Haus Eile geboten war, müssen sich die Reparaturarbeiten bei noch fehlender Freigabe durch die Versicherung zunächst auf das Notwendigste beschränken, wobei zumindest alle ausgetauschten Ersatzteile sicherzustellen sind.
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Versicherung 





































