BMWi: Neuregelungen im Bereich Energie in 2017
Das EEG 2017 regelt, dass zukünftig die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms durch Ausschreibungen am Markt ermittelt wird und nicht mehr staatlich festgelegt wird. Der Zuschlag wird nach dem Prinzip des niedrigsten Preises vergeben. Hintergrund des EEG 2017 ist es den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Er soll von 32 Prozent im Jahr 2016 auf mindestens 35 Prozent bis zum Jahr 2020 steigen.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
Hier wurden die Regelung zur Eigenversorgung im EEG angepasst. Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen einem und 50 MW ausgeschrieben. Darüber hinaus wird die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das KWKG übertragen.
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Effizienzlabel bei Heizungsanlagen
Seit Jahresbeginn sind Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, mit dem Effizienzlabel zu etikettieren. Bislang war dies freiwillig. Zum Label gehört auch ein kostenloses Faltblatt über Möglichkeiten einer Heizungsoptimierung. Das BMWi fördert den Einbau hocheffizienter Heizungen über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP).
Austausch von Heizungspumpen
Das BMWi fördert den Einbau hocheffizienter Heizungen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Heizungen mit erneuerbaren Energien über das Marktanreizprogramm (MAP). Darüber hinaus gibt es seit dem 1. August 2016 auch einen Zuschuss für den Austausch der Heizungspumpe oder den hydraulischen Abgleich.
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Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten
Die Skala des EU-Energieeffizienzlabels für Fernsehgeräte wurde zum 1. Januar 2017 von A++ bis E erweitert (zuvor A bis G). Ab Januar 2020 sollen dann die Stufen A+++ bis D eingeführt werden. Diese sind heute bereits freiwillig möglich.
Seit Anfang 2017 müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben auf dem Energielabel mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere Energieeffizienzklasse F entfällt. 2018 und 2020 ist eine Erweiterung der Klassifizierung auf A++ und A+++ vorgesehen.
Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) sowie Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen), die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen seit Jahresbeginn weder eingebaut noch verkauft werden.
Weiterführende Links:
http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=794234.html