Bruttomietumrechnung
Der BGH bestätigt die Rechtsprechung des Kammergerichts, wonach der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete, die er mit einem Nettomietspiegel begründet, anhand der zuletzt auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten zu beurteilen ist. Damit ist die bisherige Rechtsprechung des Berliner Landgerichts und der meisten Amtsgerichte überholt.
BGH Karlsruhe
Zum Urteilstext (BGH Karlsruhe VIII ZR 41/05)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































