Grundstück
Tauschgeschäft
Kommt ein Finanzgericht entgegen dem Finanzamt zu dem Ergebnis, dass ein Grundstückstauschgeschäft einer Erbengemeinschaft keinen grunderwerbssteuerechtlichen Vorgang auslöst, weil die Mitglieder vor Abschluss des Geschäfts eine GbR gegründet haben, obwohl die rechtliche Statuierung erst einen Tag später erfolgte, liegt keine rechtsfehlerhafte Tatsachenfeststellung vor.
Grundbuchfähig
Eine GbR kann unter der Bezeichnung im Grundbuch eingetragen, welche die Gesellschafter ihr im Gesellschaftsvertrag zugeordnet haben. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine GbR einen vollstreckbaren Zahlungstitel gegen den Grundstückseigentümer erwirkt. Das Grundbuchamt weigerte sich, im Wege der Zwangsvollstreckung eine Sicherungshypothek unter der im Urteil angegebenen Bezeichnung der GbR einzutragen. Das Gericht gab der Gesellschaft Recht und ordnete die Eintragung an.
Provisionsversprechen
Die in einem, zwischen Unternehmen geschlossenen Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, in der sich der Käufer verpflichtet, die seitens des Verkäufers einem mit diesem gesellschaftsrechtlich verfochtenen Dritten aufgrund eines selbstständigen Provisionsversprechens geschuldete Vergütung zu zahlen, ist wirksam, wenn die Verflechtung dem Käufer bekannt ist.
Durchfahrt dulden
Kommt man mit dem Auto an ein Anwesen offenbar nur heran, wenn man eine über das benachbarte Grundstück verlaufende private Zufahrt benutzt, so darf man das auch tun.
Kabelanschluss
Dasjenige Urteil der ersten Instanz, dass sich nicht mit den in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen aufgestellten Grundsätzen für die Entscheidung einer Rechtsfrage des Mietrechts auseinandersetzt, kann mit der Divergenzberufung angefochten werden.
Umgekippter Tank
Ein im Freien aufgestellter Tank wurde mit rund 1.600 Liter Heizöl befüllt. In der Nacht nach der Anlieferung knickte einer der Stützfüße des Behälters ein, der Tank kippte um und das Öl sickerte in das Erdreich eines benachbarten Anwesens.
Wasserversorgungskosten
Eine GmbH war Mieterin eines Grundstücks und wurde von den örtlichen Trinkwasser-Versorgungsbetrieben mit Wasser versorgt. Das Entgelt für ihre Leistungen stellten die Versorgungsbetriebe auch der zwischenzeitlich insolventen GmbH in Rechnung, die diese in der Vergangenheit auch bezahlt hatte, aber für einen gewissen Zeitraum waren noch 81.000 Euro offen.
Fehlender Keller
Ein Einfamilienhaus, das keinen Keller hat, ist deswegen noch kein Objekt mit Mängeln, dessen Gebäudewert dadurch entsprechend sinkt.
Grundstückserwerb
Nachdem bereits gerichtlich klargestellt wurde, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist, ist nunmehr auch gerichtlich entschieden, dass sie auch Grundstücke und Wohnungseigentum erwerben darf.
Teures Wasser
Ein Grundstückseigentümer muss die Wasserkosten eines insolventen Mieters nicht übernehmen. Geklagt hatten vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Berliner Wasserbetriebe. Als der Mieter die bislang pünktlich beglichenen Wasserkosten nicht mehr bezahlen konnte, forderten die Wasserwerke die aufgelaufenen Kosten von 81.000 Euro vom Eigentümer ein. Doch der Anspruch gegen ihn, entschieden die Richter, sei ausgeschlossen, „wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem zur Nutzung des Grundstücks berechtigten Dritten besteht“.
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