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Mietrechtsurteile

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Kündigung

Inhalt des Kündigungsschreibens bei Eigenbedarf

Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen.

BGH
Aktenzeichen: 
VIII ZR 317/10
Urteil vom: 
6. Juli 2011
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Kündigungsgrund Untervermietung

1. Die Untervermietung von Mieträumen ohne Einholung der Erlaubnis durch den Vermieter stellt unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Zustimmung besteht, eine Pflichtverletzung des Mieters dar, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann.

2. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter eine Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilt hat, obwohl diese vom Mieter rechtzeitig erbeten wurde und der Vermieter verpflichtet war, diese zu erteilen.

BGH
Aktenzeichen: 
VIII ZR 74/10
Urteil vom: 
2. Februar 2011
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Vermietungskündigung wegen geplanten Wohnraumabriss

a) Eine vom Vermieter wegen eines geplanten Abrisses und Neubaus ausgesprochene Kündigung genügt dem Begründungserfordernis des § 573 Abs. 3 BGB, wenn dem Mieter mitgeteilt wird, aus welchen Gründen der Vermieter die vorhandene Bausubstanz nicht für erhaltenswert hält und welche baulichen Maßnahmen er stattdessen plant.

BGH
Aktenzeichen: 
VIII ZR 155/10
Urteil vom: 
9. Februar 2011
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Kündigungserleichterung im Wohnheim nur mit Förderkonzept

1. Für das Vorliegen eines "Studentenwohnheims" im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB ist notwendig, aber auch ausreichend, wenn Wohnraum in hierfür bestimmten und geeigneten Gebäuden an Studenten auf der Grundlage eines institutionalisierten sozialen Förderkonzepts vermietet wird, nach dem die Wohnungsnot der Studenten gerade dadurch gelindert werden soll, dass ein planmäßiger zügiger Bewohnerwechsel eine möglichst gleichmäßige Versorgung der Studentenschaft mit Wohnheimplätzen verwirklicht. Die Rotation muss nach abstrakt-generellen Kriterien vom Träger gefordert und gehandhabt werden.

LG
Heidelberg
Aktenzeichen: 
5 S 87/10
Urteil vom: 
25. Februar 2011
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Hochwasser: Pflicht des Vermieters

Der Mieter ist wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn infolge Hochwassers mit Schlamm und Fäkalien durchsetztes Abwasser aus der Kanalisation in die Wohnung gedrückt wird, so dass diese zum Teil mehrere Zentimeter unter Wasser steht.
Macht der Vermieter Maßnahmen gegen die in die Wohnung eingedrungene Kanalflüssigkeit unter Ausnutzung der Notsituation von einer Kostenbeteiligung des Mieters abhängig, kann dieser die getroffene Vereinbarung wegen widerrechtlicher Drohung anfechten.

AG
Köln
Aktenzeichen: 
214 C 240/94
Urteil vom: 
8. September 1994
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Kündigungsausschluss

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.

BGH
Aktenzeichen: 
VIII ZR 86/10
Urteil vom: 
8. Dezember 2010
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Kündigung des Mietverwaltervertrages aus wichtigem Grund

1. Die Veräußerung des Mietobjektes stellt keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mietverwaltungsvertrages dar.

OLG
Hamburg
Aktenzeichen: 
14 U 141/10
Urteil vom: 
15. Oktober 2010
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Integration einer Einliegerwohnung

Ein Wohnhaus, in dem sich neben je einer Wohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss eine selbständig als Wohnung nutzbare Einliegerwohnung im Untergeschoss befindet, ist auch dann kein "Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" im Sinne des § 573a Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter neben der Erdgeschosswohnung auch die Einliegerwohnung nutzt.

BGH
Aktenzeichen: 
VIII ZR 90/10
Urteil vom: 
17. November 2010
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Schuldenfreiheit

a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist

BGH
Aktenzeichen: 
VIII ZR 238/08
Urteil vom: 
30. September 2009
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Erstattung von Rechtsanwaltskosten für ein Kündigungsschreiben

In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten.

BGH
Aktenzeichen: 
VIII ZR 271/09
Urteil vom: 
6. Oktober 2010
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