Mietrechtsurteile

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Miethöhe

Einbauten des Mieters

 

Ein Mieter erhielt im letzten Quartal 2006 ein Mieterhöhungsschreiben. Da der Mieter mit Genehmigung des Vermieters eine Badewanne eingebaut und die Wände gefliest hatte, stritten beide darüber, ob der Vermieter die Ausstattung des Badezimmers zu einer Grundlage der Mieterhöhung machen durfte.

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Schönheitsreparaturen

 

Wurden die Schönheitsreparaturen unwirksam auf den Mieter abgewälzt, so ist der Vermieter berechtigt, beim nächsten Mieterhöhungsverlangen einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen zu fordern.

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Schriftliche Zustimmung

 

Spätestens mit Ablauf des zweiten Monates nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens hat der Vermieter einen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung.

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Mietspiegel muss beiliegen

 

Eine Mieterhöhung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist unwirksam, wenn in dem Schreiben zur Begründung auf den örtlichen Mietspiegel nur verwiesen wird. Ist das Vergleichsdokument nicht ohne weiteren Aufwand zugänglich, muss es dem Brief des Vermieters beiliegen.

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Mietspiegel muss nicht beiliegen

 

Eine Mieterhöhung ist auch ohne Nennung einer Mietspanne, die sich aus dem Mietspiegel ergibt, wirksam. Es reicht aus, bei einem qualifizierten Mietspiegel das Feld anzugeben, in das die betroffene Wohnung fällt. Der Vermieter muss den Mietspiegel nicht beilegen.

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Hartz IV und Mieterhöhung

 

Erhöht ein Vermieter aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme die Miete, so ist das auch für einen Hartz IV-Empfänger zumutbar. Dies gelte allerdings nur dann, wenn der Leistungsträger die erhöhte Miete übernimmt.

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Verspätete Ankündigung

 

Eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die vorgeschriebene dreimonatige Ankündigungsfrist nicht einhält. Dies gilt auch in dem Fall, wenn der Mieter mitteilt, dass er die Mieterhöhung nicht akzeptiert.

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Keine Jahressperrfrist …

 

… bei vertraglicher Mieterhöhung wegen umlagefähiger Modernisierungskosten.
Bei der Berechnung der Jahresfrist bleiben auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind.

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Mietspiegelfeld

 

Bei der Anwendung des Mietspiegels im Rahmen einer Mieterhöhung kann die maximale obere Spannenbreite nicht ohne weiteres ausgenutzt werden.

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Ortsübliche Vergleichsmiete

 

Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein gerichtlich bestellter Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete anhand eines einfachen Mietspiegels ohne eigenen Nachforschungen hinsichtlich der im jeweiligen Wohnviertel gezahlten Mieten durchführt, sofern der Mietspiegel ordnungsgemäß erstellt wurde.

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Über die Zeitschrift

Die Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten informiert praxisorientiert und unabhängig über alle wichtigen Themen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unter anderem werden folgende Schwerpunkte genauer betrachtet: Immobilien-Management, Modernisierung, Gebäude- und Heiztechnik, Finanzierung sowie aktuelle Urteile.