Mietrecht
Mietrechtliche Abreden
a) Mietvertragliche Abreden zur Beschaffenheit der Mietsache können auch konkludent in der Weise getroffen werden, dass der Mieter dem Vermieter bestimmte Anforderungen an die Mietsache zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt. Eine einseitig gebliebene Vorstellung des Mieters genügt dafür jedoch selbst dann noch nicht, wenn sie dem Vermieter bekannt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert.
Schwein gehabt
Ein Mieter hielt ein Schwein in seiner Wohnung. Vergeblich versuchte der Vermieter den vierbeinigen Untermieter aus der Wohnung zu klagen.
Zu viel ist zu viel
Mit Blumentöpfen, Lampen und anderen Deko-Gegenständen verschönerte eine Mieterin das gesamte Haus samt Treppenhaus und Vorgarten. Eine alte, türkisfarbene Nähmaschine im Vorgarten brachte für den Vermieter das Fass dann zum Überlaufen.
Mülltonnen
Schaffen es die klobigen Fahrzeuge der kommunalen Müllentsorgung nicht bis vor die Haustüren der Bewohner, dann müssen sich eben regelmäßig die Bürger mit ihren Abfalltonnen auf den Fußweg zu einer verkehrsgünstigeren Verladestelle machen. So jedenfalls sieht es das Gericht.
Behördliche Anordnung
Mieter sind verpflichtet, bauliche Maßnahmen, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung durchzuführen hat, zu dulden.
Wäsche trocknen
Mieter dürfen in ihrer Wohnung die Wäsche trocknen. Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher gibt. Ein Verbot in der Hausordnung, Wäsche außerhalb eines Trockenraums aufzuhängen, ist unwirksam, denn Mieter dürfen immer einen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen und nutzen.
Handwerkerleistungen
Ein Ehepaar beantragte in der Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen. Dazu führte es aus, dass der Handwerker wegen schlechter Erfahrungen mit der Zahlungsmoral auf Barzahlung bestanden habe und der Erhalt der Barzahlung auf dessen Rechnung bestätigt worden sei. Finanzamt und Gericht versagten die Steuerermäßigung unter Hinweis auf die Barzahlung.
Mieterkaution vom Vermögen getrennt
Der Vermieter von Wohnraum muss laut Gesetz eine an ihn gezahlte Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Sonderkonto anlegen.
Glühbirnen
Kommt jemand im unbeleuchteten Gang eines Mehrparteienhauses zu Schaden, weil eine Glühbirne ausgebrannt ist, haftet in bestimmten Fällen weder die Eigentümergemeinschaft noch die Verwaltung oder der Hausmeister. Im konkreten Fall konnte das Gericht eine Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflichten nicht feststellen.
Sondernutzungsabgabe
Steigt durch eine neue Berechnungsgrundlage die straßenrechtliche Sondernutzungsgebühr binnen Jahresfrist aufs Vielfache, so entbehrt diese Erhöhung jeglicher Verhältnismäßigkeit und ist rechtlich nicht durchsetzbar.
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