Mietrecht
Holzschutzmittel
Ein Ehepaar hatte eine Dachgeschosswohnung gemietet. Bald nach dem Einzug wurden sie von Kopfschmerzen, Atembeschwerden und Übelkeit geplagt.
Gaspreiserhöhung
Gaskunden könne sich gegen Preiserhöhungen ihres Energieversorgers wehren. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.
Kinderspielplatz ist hinzunehmen
Anwohner müssen es hinnehmen, wenn in der Nachbarschaft ein Kinderspielplatz gebaut wird.
Graffiti gesprüht
Da Graffiti grundsätzlich einen Mangel der Mietsache darstellen, haben Mieter einen Anspruch auf Beseitigung von Graffiti im Eingangsbereich des Hauses. Das betreffe auch Haustür und Klingeltableau. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses aufrechterhalten.
Feuerwehreinsatz
Mieter müssen dem Vermieter keinen Schadenersatz zahlen, wenn bei einem Feuerwehreinsatz aufgrund eines missverstandenen Warntons die Wohnungstür beschädigt wird.
Energiesparmaßnahmen
Den Anschluss ihrer Wohnung ans Fernwärmenetz müssen Mieter in der Regel hinnehmen. Das Gericht wies damit die Klage einer Berlinerin ab, die sich gegen die mit der Modernisierung verbundenen Bauarbeiten hatte wehren wollen.
Bewohnerin haftet für Verstopfung
Eine Toilette ist kein Müllschlucker. Wird in einem Mietvertrag extra besondere Sorgfalt beim Umgang mit den Sanitäranlagen in einem Haus verlangt, so haben sich alle Bewohner daran zu halten.
Fahrradkeller
Ein Vermieter kann den Fahrradkeller seines Hauses nicht einfach in einen Heizungskeller umfunktionieren. Vor allem aber darf er die dort abgestellten Räder seiner Mieter nicht ohne deren Zustimmung wegen der Umbauarbeiten in einen Schuppen auf dem Hof bringen lassen.
Kachelofen
Ein Brief des Eigentümers freute die Mieterin gar nicht. Darin wurde ihr nämlich angekündigt, dass der Kachelofen demnächst abgerissen werden solle. Statt dessen erhalte sie einen anderen, zeitgemäßen Ofen. Die Betroffene blieb jedoch hart und verweigerte den Handwerkern den Zutritt.
Überhöhte Gaspreise
Das Gericht hat einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen RWE-Weser-Ems stattgegeben und den Energieriesen verurteilt, 25 Verbrauchern insgesamt rund 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzahlen.



















