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Mietrechtsurteile

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Eigenbedarf

Eigenbedarfskündigung auch für berufliche Nutzung

11. Mai 2010

Neues Landgerichts-Urteil: Eigentümer einer Mietwohnung können einem Mieter selbst dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn die Wohnung ausschließlich gewerblich genutzt werden soll.

Wohnungseigentümer können ihrem Mieter die Wohnung kündigen, wenn sie diese für sich selbst oder einen nahen Angehörigen benötigen. Eigenbedarfskündigungen sind allerdings nicht nur dann zulässig, wenn die Räumlichkeiten als Wohnung genutzt werden sollen, sondern auch dann, wenn die Wohnräume gewerblich genutzt werden sollen.
Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Braunschweig (Az.: 6 S 301/09). Im verhandelten Fall kündigte der Wohnungsbesitzer seinem Mieter, damit seine Ehefrau die Wohnung gewerblich nutzen kann.

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