Mietminderung
Aktuelle Umfrage unter Mietern
Jeder Fünfte hat schon mal seine Miete gemindert.
Wohnungsmängel sind nicht die Ausnahme, sondern in Deutschland weit verbreitet. Jeder fünfte Mieter hat schon einmal seine Miete auf Grund eines Mangels gemindert. Das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage von ImmobilienScout24 unter 1.011 Mietern.
Der häufigste Wohnungsmangel ist Schimmelbefall (39 Prozent), gefolgt von defekten Heizungen (29 Prozent) und feuchten Wänden (28 Prozent).
Mieterhöhung & Mietminderung
Teil 1: Tipps für die Mieterhöhung
- Was ändert sich durch die Mietrechtsreform 2012?
- Um wie viel Prozent darf die Miete erhöht werden?
- Muss ich die Mieterhöhung begründen?
- Wie wende ich den Münchner Mietspiegel an?
- Was verstehe ich unter einer Indexmiete?
- Tipps zur Staffelmiete Gebäude gedämmt, neue Fenster - kann ich die Miete erhöhen?
Teil 2: Die häufigsten Fragen zur Mietminderung
HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V.
Sonnenstr. 13/III
80331 München
Mieterhöhung & Mietminderung
Teil 1: Tipps für die Mieterhöhung
- Was ändert sich durch die Mietrechtsreform 2012?
- Um wie viel Prozent darf die Miete erhöht werden?
- Muss ich die Mieterhöhung begründen?
- Wie wende ich den Münchner Mietspiegel an?
- Was verstehe ich unter einer Indexmiete?
- Tipps zur Staffelmiete Gebäude gedämmt, neue Fenster - kann ich die Miete erhöhen?
Teil 2: Die häufigsten Fragen zur Mietminderung
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Mieterhöhung & Mietminderung
Teil 1: Die häufigsten Fragen zur Mieterhöhung
- Wie wird die Kappungsgrenze berechnet?
- Muss die Mieterhöhung begründet werden?
- Welche Fristen zu beachten
- Berechnungsbeispiel mit Münchner Mietspiegel
- Indexmiete, Staffelmiete
- Mieterhöhung bei Modernisierung
Teil 2: Die häufigsten Fragen zur Mietminderung
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Mieterhöhung & Mietminderung
Teil 1: Die häufigsten Fragen zur Mieterhöhung
- Wie wird die Kappungsgrenze berechnet?
- Muss die Mieterhöhung begründet werden?
- Welche Fristen zu beachten
- Berechnungsbeispiel mit Münchner Mietspiegel
- Indexmiete, Staffelmiete
- Mieterhöhung bei Modernisierung
Teil 2: Die häufigsten Fragen zur Mietminderung
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Mietminderung
Kern der Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter ist in der Praxis häufig die Frage, ob Mängel der Mietsache vorliegen oder nicht.
Der Vermieter ist gegenüber dem Mieter verpflichtet, die Mietsache zu erhalten und den Gebrauch während der Mietzeit zu gewähren. Erfüllt er diese Pflichten nicht, kann der Mieter eine Reihe von Rechten geltend machen. Er kann Erfüllung verlangen gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB und, soweit die Leistungsstörung auf Mängeln beruht, stehen dem Mieter zusätzlich die Gewährleistungsrechte der §§ 536, 536a BGB, d. h. insbesondere Mietminderung und Schadensersatz, zu. Daneben gibt es auch ein außerordentlich fristloses Kündigungsrecht des Mieters nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Mieteinbehalt oder Mietminderung?
Ohne Mängelanzeige geht zunächst einmal gar nichts – sonst darf der Mieter nicht mindern.
Gemäß § 535 Abs. I Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in mangelfreien Zustand zu überlassen. Falls Mängel auftreten, muss der Vermieter sie unverzüglich beheben.
Für den Fall, dass der Vermieter seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt, darf der Mieter grundsätzlich die Miete mindern und/oder zurückhalten.



































