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Mietrechtsurteile

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Mietminderung

Aktuelle Umfrage unter Mietern

15. März 2010

Jeder Fünfte hat schon mal seine Miete gemindert.

Wohnungsmängel sind nicht die Ausnahme, sondern in Deutschland weit verbreitet. Jeder fünfte Mieter hat schon einmal seine Miete auf Grund eines Mangels gemindert. Das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage von ImmobilienScout24 unter 1.011 Mietern.

Der häufigste Wohnungsmangel ist Schimmelbefall (39 Prozent), gefolgt von defekten Heizungen (29 Prozent) und feuchten Wänden (28 Prozent).

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Mieterhöhung & Mietminderung

22. November 2012
Lehrgang und Seminar
Gebühr: 
140 Euro für Mitglieder, 160 Euro für Nichtmitglieder; inkl. 1 Exemplar des Buches "Mietmängel und Mietminderung" (2. Auflage)
Veranstaltungsort: 
München

Teil 1: Tipps für die Mieterhöhung

  • Was ändert sich durch die Mietrechtsreform 2012?
  • Um wie viel Prozent darf die Miete erhöht werden?
  • Muss ich die Mieterhöhung begründen?
  • Wie wende ich den Münchner Mietspiegel an?
  • Was verstehe ich unter einer Indexmiete?
  • Tipps zur Staffelmiete Gebäude gedämmt, neue Fenster - kann ich die Miete erhöhen?

Teil 2: Die häufigsten Fragen zur Mietminderung

Veranstalter: 

HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V. 
Sonnenstr. 13/III
80331 München

Mieterhöhung & Mietminderung

26. April 2012
Lehrgang und Seminar
Gebühr: 
140 Euro für Mitglieder, 160 Euro für Nichtmitglieder; inkl. 1 Exemplar des Buches "Mietmängel und Mietminderung" (2. Auflage)
Veranstaltungsort: 
München

Teil 1: Tipps für die Mieterhöhung

  • Was ändert sich durch die Mietrechtsreform 2012?
  • Um wie viel Prozent darf die Miete erhöht werden?
  • Muss ich die Mieterhöhung begründen?
  • Wie wende ich den Münchner Mietspiegel an?
  • Was verstehe ich unter einer Indexmiete?
  • Tipps zur Staffelmiete Gebäude gedämmt, neue Fenster - kann ich die Miete erhöhen?

Teil 2: Die häufigsten Fragen zur Mietminderung

Veranstalter: 

HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V. 
Sonnenstr. 13/III
80331 München

Mieterhöhung & Mietminderung

29. April 2010
Lehrgang und Seminar
Gebühr: 
Seminargebühr: 140,00 € für Mitglieder, 160,00 € für Nichtmitglieder, incl. 1 Exemplar des Buches "Mietmängel und Mietminderung" (2. Auflage)
Veranstaltungsort: 
Schulungsräumen von HAUS + GRUND MÜNCHEN

Teil 1: Die häufigsten Fragen zur Mieterhöhung

  • Wie wird die Kappungsgrenze berechnet?
  • Muss die Mieterhöhung begründet werden?
  • Welche Fristen zu beachten
  • Berechnungsbeispiel mit Münchner Mietspiegel
  • Indexmiete, Staffelmiete
  • Mieterhöhung bei Modernisierung

Teil 2: Die häufigsten Fragen zur Mietminderung

Veranstalter: 

HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V.
Sonnenstr. 13/III
80331 München

Mieterhöhung & Mietminderung

16. November 2010
Lehrgang und Seminar
Gebühr: 
Seminargebühr: 140,00 € für Mitglieder, 160,00 € für Nichtmitglieder, incl. 1 Exemplar des Buches "Mietmängel und Mietminderung" (2. Auflage)
Veranstaltungsort: 
Schulungsräumen von HAUS + GRUND MÜNCHEN

Teil 1: Die häufigsten Fragen zur Mieterhöhung

  • Wie wird die Kappungsgrenze berechnet?
  • Muss die Mieterhöhung begründet werden?
  • Welche Fristen zu beachten
  • Berechnungsbeispiel mit Münchner Mietspiegel
  • Indexmiete, Staffelmiete
  • Mieterhöhung bei Modernisierung

Teil 2: Die häufigsten Fragen zur Mietminderung

Veranstalter: 

HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V.
Sonnenstr. 13/III
80331 München

Mietminderung

Thema des Monats aus Heft-Nr.: 
05/2010

Kern der Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter ist in der Praxis häufig die Frage, ob Mängel der Mietsache vorliegen oder nicht.

Der Vermieter ist gegenüber dem Mieter verpflichtet, die Mietsache zu erhalten und den Gebrauch während der Mietzeit zu gewähren. Erfüllt er diese Pflichten nicht, kann der Mieter eine Reihe von Rechten geltend machen. Er kann Erfüllung verlangen gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB und, soweit die Leistungsstörung auf Mängeln beruht, stehen dem Mieter zusätzlich die Gewährleistungsrechte der §§ 536, 536a BGB, d. h. insbesondere Mietminderung und Schadensersatz, zu. Daneben gibt es auch ein außerordentlich fristloses Kündigungsrecht des Mieters nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

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Mieteinbehalt oder Mietminderung?

Thema des Monats aus Heft-Nr.: 
03/2011

Ohne Mängelanzeige geht zunächst einmal gar nichts – sonst darf der Mieter nicht mindern.

Gemäß § 535 Abs. I Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in mangelfreien Zustand zu überlassen. Falls Mängel auftreten, muss der Vermieter sie unverzüglich beheben.
Für den Fall, dass der Vermieter seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt, darf der Mieter grundsätzlich die Miete mindern und/oder zurückhalten.

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Über die Zeitschrift

Die Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten informiert praxisorientiert und unabhängig über alle wichtigen Themen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unter anderem werden folgende Schwerpunkte genauer betrachtet: Immobilien-Management, Modernisierung, Gebäude- und Heiztechnik, Finanzierung sowie aktuelle Urteile.