Nachweispflicht
Nachweispflicht für Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine endet 2012
17. Juni 2010
Rund 15 Mio. Besitzer von Einzelraumfeuerstätten müssen dem Schornsteinfeger die Einhaltung von Emissionswerten belegen.
Bis spätestens 31. Dezember 2012 müssen rund 15 Mio. Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Mindestanforderungen hinsichtlich Staub und Kohlenmonoxid (CO) erfüllt.
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