Schönheitsreparatur
Mieterhöhungen - wann und wie?
Inhalt:
- Möglichkeiten bei Neuvermietung
- Mietpreisüberhöhung und Wuchermiete
- Unterschiede bei Wohn- und Geschäftsraum
- Mieterhöhung bei Staffelmiete, Indexmiete, Inklusivmiete etc.
- Mieterhöhung nach § 558 BGB
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- Mietspiegel
- Mieterhöhung nach Modernisierung
- Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
- Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen und Pauschalen
- Zustimmungsklagen
Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ)
gemeinnützige Stiftung
Springorumallee 20
44795 Bochum
Wohnungsabnahme/Wohnungsübergabe
Ein Gespräch zwischen dem Vermieter und dem ausziehenden Mieter anlässlich der Wohnungsrückgabe:
Vermieter: Bitte entfernen Sie noch die Styroporplatten von der Decke im Wohnzimmer.
Mieter: Die waren doch schon bei Einzug drin.
Vermieter: Nein, sonst wäre das im Einzugsprotokoll eingetragen gewesen.
Mieter: Das Einzugsprotokoll stimmt doch sowieso nicht.
Vermieter: Sie müssten dann auch noch bitte die Bodenfliesen in der Küche entfernen.
Mieter: Die wollte ich eigentlich drin lassen. Die Wertsteigerung können Sie mir dann ja auszahlen.
Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ)
gemeinnützige Stiftung
Springorumallee 20
44795 Bochum
Mietrechtsänderungsgesetz 2012
- Energetische Modernisierung: Minderungsausschluss, Ausweitung der Duldungspflicht des Mieters
- Erleichterung der Ankündigungspflicht des Vermieters, Vereinfachung des Mieterhöhungsverfahrens
- Neuer Kündigungsgrund: Nichtzahlung der Kaution
- Neuerungen in der Räumungsvollstreckung: Räumung durch einstweilige Verfügung, Berliner Räumungsmodell, vereinfachte Verwertung von Räumungsgut
- Hinterlegungsanordnung für Geldforderungen
- Wärmevontracting: Kosten als Betriebskosten
- Erweiterter Mieterschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnungen
- Neu
HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V.
Sonnenstr. 13/III
80331 München
Mietrechtsänderungsgesetz 2012
- Energetische Modernisierung: Minderungsausschluss, Ausweitung der Duldungspflicht des Mieters
- Erleichterung der Ankündigungspflicht des Vermieters, Vereinfachung des Mieterhöhungsverfahrens
- Neuer Kündigungsgrund: Nichtzahlung der Kaution
- Neuerungen in der Räumungsvollstreckung: Räumung durch einstweilige Verfügung, Berliner Räumungsmodell, vereinfachte Verwertung von Räumungsgut
- Hinterlegungsanordnung für Geldforderungen
- Wärmevontracting: Kosten als Betriebskosten
- Erweiterter Mieterschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnungen
- Neu
HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN MÜNCHEN und Umgebung e.V.
Sonnenstr. 13/III
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Mietrechtsänderungsgesetz 2012
- Energetische Modernisierung: Minderungsausschluss, Ausweitung der Duldungspflicht des Mieters
- Erleichterung der Ankündigungspflicht des Vermieters, Vereinfachung des Mieterhöhungsverfahrens
- Neuer Kündigungsgrund: Nichtzahlung der Kaution
- Neuerungen in der Räumungsvollstreckung: Räumung durch einstweilige Verfügung, Berliner Räumungsmodell, vereinfachte Verwertung von Räumungsgut
- Hinterlegungsanordnung für Geldforderungen
- Wärmevontracting: Kosten als Betriebskosten
- Erweiterter Mieterschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnungen
- Neu
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Sonnenstr. 13/III
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Mietrechtsänderungsgesetz 2012
- Energetische Modernisierung: Minderungsausschluss, Ausweitung der Duldungspflicht des Mieters
- Erleichterung der Ankündigungspflicht des Vermieters, Vereinfachung des Mieterhöhungsverfahrens
- Neuer Kündigungsgrund: Nichtzahlung der Kaution
- Neuerungen in der Räumungsvollstreckung: Räumung durch einstweilige Verfügung, Berliner Räumungsmodell, vereinfachte Verwertung von Räumungsgut
- Hinterlegungsanordnung für Geldforderungen
- Wärmevontracting: Kosten als Betriebskosten
- Erweiterter Mieterschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnungen
- Neu
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Sonnenstr. 13/III
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Mietrechtsänderungsgesetz 2012
- Energetische Modernisierung: Minderungsausschluss, Ausweitung der Duldungspflicht des Mieters
- Erleichterung der Ankündigungspflicht des Vermieters, Vereinfachung des Mieterhöhungsverfahrens
- Neuer Kündigungsgrund: Nichtzahlung der Kaution
- Neuerungen in der Räumungsvollstreckung: Räumung durch einstweilige Verfügung, Berliner Räumungsmodell, vereinfachte Verwertung von Räumungsgut
- Hinterlegungsanordnung für Geldforderungen
- Wärmevontracting: Kosten als Betriebskosten
- Erweiterter Mieterschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnungen
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80331 München



































