Kompaktschulungen für (angehende) Verwaltungsbeiräte und interessierte Wohnungseigentümer bietet der Verein Wohnen im Eiegntum e.V. (WiE) an. Mit dem zweitägigen Crash-Kurs „Hilfe – ich bin Verwaltungsbeirat!“ macht WiE Beiräte fit für ihr Amt.
Der Kurs vermittelt fachliches und rechtliches Wissen, z.B. über
- die ersten Aufgaben nach der Amtsübernahme,
- die regelmäßigen Tätigkeiten im Jahresablauf und rund um die Eigentümerversammlung,
- Möglichkeiten, sich über Haftungsausschlüsse und per Versicherung gegen Haftungsrisiken abzusichern,
- Gestaltungsspielräume und Grenzen Ihrer Tätigkeit,
- was es bedeutet, den „Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen“ (siehe § 29 Wohnungseigentumsgesetz),
- ob und welche Aufwandsentschädigung Sie bekommen können sowie
- die wichtige Prüfung der Jahresabrechnung (= Schwerpunkt des zweiten Schulungstags).
Außerdem könnten Verwaltungsbeiräte die Kosten für eine Fortbildung bei der WEG geltend machen. Dazu die Referentin für Verwaltungsbeiräte beim Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum e.V. (WiE): „Beiräte können nach § 670 ff. BGB die Erstattung der Kosten und Auslagen für ihr Amt verlangen.“ Zu den möglichen Aufwandsentschädigungen würden neben Porto-, Telefon- und Fahrtkosten auch Fachliteratur und die Teilnahme an Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen gehören.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum
Crash-Kurs: „Hilfe – ich bin Verwaltungsbeirat!“
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