Das müssen Sie bei gewerblichen Drohnenflügen beachten

Unternehmen, die Drohnen einsetzen, um zum Beispiel einen Baufortschritt zu dokumentieren oder eine Photovoltaikanlage zu prüfen, müssen einige Regularien beachten. Diese gehen über die Anforderungen an Privatpersonen hinaus und sind zum Teil widersprüchlich. Mit diesen Tipps sollten sich gewerbliche Nutzer auseinandersetzen.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Drohnenflug-Befähigungsnachweis? FOTO: PIXABAY
Welche Voraussetzungen gelten für einen Drohnenflug-Befähigungsnachweis? FOTO: PIXABAY

Ein Nachweis zum Erwerb einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis sei nach Ansicht der TÜV Nord Akademie unbedingt notwendig. Was fehle, sei jedoch eine einheitliche Regelung.

Das sind derzeit die wichtigsten Voraussetzungen für gewerbliche Flüge:

  • Erwerb der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (AE): Diese ist notwendig, um eine Drohne gewerblich starten zu lassen. Sie muss pro Bundesland in der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Für den Antrag muss ein Befähigungsnachweis oder ein Zertifikat über die Steuerung einer Drohne vorgelegt werden, um zu bestätigen, dass eine bestimmte Person im Unternehmen die Drohne steuern darf.
  • Anmelden von Flügen: Gewerbliche Drohnenflüge müssen bei der Polizei oder den jeweiligen Ordnungsämtern angemeldet werden – und zwar jeder einzelne Flug. Gewöhnlich reicht eine E-Mail, in der das Unternehmen über die geplante Flugtätigkeit informiert. Zudem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückbesitzer notwendig, wenn die Drohne auf Privatgrund landet oder von dort abhebt.
  • Abschließen einer Versicherung: Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss diese im Vorfeld versichern lassen und benötigt eine Haftpflichtversicherung nach Luftfahrtgesetz. Diese ist bei vielen großen Versicherungen, bei Maklern, aber auch bei Modellflugverbänden erhältlich und sichert den Betreiber im Schadenfall ab – sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.
  • Sichtflug einhalten: Das Prinzip des Sichtflugs ist vom Betreiber unbedingt einzuhalten. Wer eine Drohne steuert, muss diese permanent im Auge behalten, um frühzeitig Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Nur so kann im Ernstfall reagiert werden, wenn sich eine Drohne, zum Beispiel durch Manipulation, auf Abwegen befindet. Zudem dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter fliegen und das auch nur zwischen Sonnenauf- undSonnenuntergang.

Über aktuelle Rechtslagen, Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung
von Drohnen und aktuelle Praxisbeispiele klärt die Fachtagung „Industrielle
Drohnen-Einsätze“
am 09. November 2016 in Hamburg auf.

Quelle: TÜV NORD Akademie

Wesentliche Regelungen der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" aus dem Bundesverkehrsministerium:

  • Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.
  • Kenntnisnachweis ab 2 kg (außer auf Modellflugplätzen) durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder Bescheinigung über eine Einweisung eines Luftsportvereins.
  • Erlaubnispflicht ab 5 kg. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
  • Betriebsverbot, z.B. außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen über 100 Metern (gilt nicht auf Modellfluggeländen), über Wohngrundstücken ab 0,25 kg oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann.
  • Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.

Weitere Informationen beim BMVI

Fachartikel der IVV:
Immobilienverwalter als Drohnenpiloten
Praxisbericht: Kirchliches Wohnungsunternehmen setzt auf Gebäude-Begutachtung via Drohne

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, an wen die Daten weiter...
Printer Friendly, PDF & Email
15.9.2021
Bevor eine Drohne in die Luft gehen kann, um ein Gebäude in Augenschein zu nehmen, bedarf es zwar einiger Vorbereitungen und Genehmigungen. Aber es lohne sich, teilt das kirchliche Wohnungsunternehmen...
4.5.2023
Drohnen als Teil der Digitalisierung des Bauwesens
Drohnen können Gebäude von oben inspizieren, energetisch überprüfen oder geometrisch erfassen. Bei der Auswahl von Drohnen oder Dienstleistern sollte man jedoch einiges beachten.
22.2.2022
Ausbau der E-Ladestationen
Verteilt über 17 Standorte in Wolfsburg seien bereits heute 60 Ladepunkte in den Wohnquartieren von Volkswagen Immobilien (VWI) nutzbar. E-Fahrzeuge könnten dort mit je 11 kW geladen werden.
12.3.2024
Wohnungsknappheit
Die "Werkswohnung“ erlebt ein Comeback. Zu diesem Schluss kommt die Studie „Bezahlbares Wohnen wird zum Standortfaktor“ vom Institut RegioKontext. Der bezahlbare Wohnungsbau ist infolge sich...
1.6.2023
Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“
Ab 1. Juni vergibt die staatliche KfW-Bank Baukredite an Familien mit Kindern zu einem Zinssatz von 1,25 Prozent. Für das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ stellt die Bundesregierung bis...
12.3.2024
IBB Wohnungsmarktbericht 2023
Die Hauptstadt Berlin wächst weiterhin kräftig und trotz erheblicher Neubauzahlen wird auch in den kommenden Jahren Wohnungsmangel herrschen. Das geht aus dem jüngsten Wohnungsmarktbericht der...