"Die großen Messdienstleister bilden ein Oligopol"
Die Kritik des Bundeskartellamtes im einzelnen:
- Die Anbieterseite sei hochkonzentriert. Die beiden Marktführer Techem und ista vereinigten im Jahr 2014 einen Marktanteil von über 50 Prozent auf sich, die fünf größten Ablesesdienste hielten über 70 Prozent des Marktes.
- Ein Anbieterwechsel sei regelmäßig mit hohen Kosten verbunden.
- Lange Vertragslaufzeiten, unter anderem aufgrund unterschiedlicher Eichfristen für verschiedene Zählerarten, stellten ein weiteres Hindernis für mehr Wettbewerb dar.
- Ein Wechsel des Anbieters werde außerdem durch die fehlende Kompatibilität von Zählersystemen sowie die geringe Vergleichbarkeit von Preisen und Qualität der Leistungen erschwert.
Das Bundeskartellamt kommt zu dem Schluss: "Nach den Ermittlungen bestehen erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols, dem zumindest die beiden Marktführer, möglicherweise aber auch weitere der größten fünf Anbieter, angehören."
GdW unterstützt die Kritik der Wettbewerbshüter
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW unterstützt die Forderung des Bundeskartellamtes nach mehr Wettbewerb. Angesichts unterschiedlicher Erfahrungen mit Messdienstleistern hätten mittlerweile einige Wohnungsunternehmen das Ablesen von Verbrauchswerten selbst übernommen. Allerdings habe der Verband in den letzten Monaten - möglicherweise ausgelöst durch die seit 2015 laufenden Untersuchungen des Bundeskartellamtes - deutliche Bewegungen im Markt und Preisanpassungen nach unten wahrgenommen.
Die großen Messdienstleister zeigen sich gelassen
Marktführer Techem betont, man habe die Recherchen des Bundeskartellamts über den gesamten Untersuchungszeitraum mit allen gewünschten Informationen unterstützt und werde sich mit den Untersuchungsergebnissen ernsthaft auseinandersetzen. Techem stehe zu einem freien Wettbewerb. "Wir machen jeden Tag die Erfahrungen, dass wir in intensivem Wettbewerb mit deutlich über 200 Anbietern stehen", sagt Techem-Chef Frank Hyldmar, "dabei sehen wir bei vielen Wohnungsunternehmen die gängige Praxis, Messdienstleistungen auszuschreiben oder mehrere Angebote einzuholen und verschiedene Anbieter für unterschiedliche Immobilien zu beauftragen."
Das ebenfalls in der Kritik stehende Unternehmen ista betont in einer ersten Stellungnahme: "Im Ergebnis sieht das Amt keinen Anlass für wettbewerbsbehördliches Einschreiten." Die Untersuchung habe ergeben, dass die Messdienstleister sich grundsätzlich wettbewerbskonform verhielten, weshalb das Bundeskartellamt keinen Anlass für ein behördliches Einschreiten sehe. Der Bericht gebe Anregungnen für eine noch verbraucherfreundlichere Ausgestaltung des Marktes für Ablesedienste.
Empfehlungen des Kartellamtes
In der Tat kündigt das Bundeskartellamt lediglich an, den Markt der Messdienstleistungen in Zukunft genauer beobachten zu wollen und mögliche "marktabschottende Verhaltensweisen" der Anbieter genauer zu prüfen. Fürs erste beschränken sich die Wettbewerbshüter auf Empfehlungen für den Gesetzgeber:
- Die Interoperabilität von Zählern sollte gefördert werden.
- Die Eichfristen und die Nutzungsdauer der Zähler sollte vereinheitlicht werden.
- Für Mieter sollte die Transparenz durch bessere Informationsrechte und Ausschreibungspflichten verbessert werden.