Bundeskartellamt mahnt mehr Wettbewerb unter Ablesediensten an

"Die großen Messdienstleister bilden ein Oligopol"

Nach zweijähriger Untersuchung sieht das Bundeskartellamt Anhaltspunkte für ein Oligopol in der Messdienstleisterbranche. Behördenchef Andreas Mundt wirft den fünf größten Anbietern "marktabschottende Verhaltensweisen" vor und kündigt an, die Branche genauer unter die Lupe nehmen zu wollen.

Die Legionellenprüfung könnte günstiger sein, meint das Kartellamt. FOTO: MINOL
Die Legionellenprüfung könnte günstiger sein, meint das Kartellamt. FOTO: MINOL

Die Kritik des Bundeskartellamtes im einzelnen:

  • Die Anbieterseite sei hochkonzentriert. Die beiden Marktführer Techem und ista vereinigten im Jahr 2014 einen Marktanteil von über 50 Prozent auf sich, die fünf größten Ablesesdienste hielten über 70 Prozent des Marktes.
  • Ein Anbieterwechsel sei regelmäßig mit hohen Kosten verbunden.
  • Lange Vertragslaufzeiten, unter anderem aufgrund unterschiedlicher Eichfristen für verschiedene Zählerarten, stellten ein weiteres Hindernis für mehr Wettbewerb dar.
  • Ein Wechsel des Anbieters werde außerdem durch die fehlende Kompatibilität von Zählersystemen sowie die geringe Vergleichbarkeit von Preisen und Qualität der Leistungen erschwert.

Das Bundeskartellamt kommt zu dem Schluss: "Nach den Ermittlungen bestehen erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols, dem zumindest die beiden Marktführer, möglicherweise aber auch weitere der größten fünf Anbieter, angehören."

GdW unterstützt die Kritik der Wettbewerbshüter

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW unterstützt die Forderung des Bundeskartellamtes nach mehr Wettbewerb. Angesichts unterschiedlicher Erfahrungen mit Messdienstleistern hätten mittlerweile einige Wohnungsunternehmen das Ablesen von Verbrauchswerten selbst übernommen. Allerdings habe der Verband in den letzten Monaten - möglicherweise ausgelöst durch die seit 2015 laufenden Untersuchungen des Bundeskartellamtes - deutliche Bewegungen im Markt und Preisanpassungen nach unten wahrgenommen.

Die großen Messdienstleister zeigen sich gelassen

Marktführer Techem betont, man habe die Recherchen des Bundeskartellamts über den gesamten Untersuchungszeitraum mit allen gewünschten Informationen unterstützt und werde sich mit den Untersuchungsergebnissen ernsthaft auseinandersetzen. Techem stehe zu einem freien Wettbewerb. "Wir machen jeden Tag die Erfahrungen, dass wir in intensivem Wettbewerb mit deutlich über 200 Anbietern stehen", sagt Techem-Chef Frank Hyldmar, "dabei sehen wir bei vielen Wohnungsunternehmen die gängige Praxis, Messdienstleistungen auszuschreiben oder mehrere Angebote einzuholen und verschiedene Anbieter für unterschiedliche Immobilien zu beauftragen."

Das ebenfalls in der Kritik stehende Unternehmen ista betont in einer ersten Stellungnahme: "Im Ergebnis sieht das Amt keinen Anlass für wettbewerbsbehördliches Einschreiten." Die Untersuchung habe ergeben, dass die Messdienstleister sich grundsätzlich wettbewerbskonform verhielten, weshalb das Bundeskartellamt keinen Anlass für ein behördliches Einschreiten sehe. Der Bericht gebe Anregungnen für eine noch verbraucherfreundlichere Ausgestaltung des Marktes für Ablesedienste.

Empfehlungen des Kartellamtes

In der Tat kündigt das Bundeskartellamt lediglich an, den Markt der Messdienstleistungen in Zukunft genauer beobachten zu wollen und mögliche "marktabschottende Verhaltensweisen" der Anbieter genauer zu prüfen. Fürs erste beschränken sich die Wettbewerbshüter auf Empfehlungen für den Gesetzgeber:

  • Die Interoperabilität von Zählern sollte gefördert werden.
  • Die Eichfristen und die Nutzungsdauer der Zähler sollte vereinheitlicht werden.
  • Für Mieter sollte die Transparenz durch bessere Informationsrechte und Ausschreibungspflichten verbessert werden.

 

Ein Kellerraum muss nicht und schon gar nicht kostenlos im Rahmen des Wohnraummietvertrages dem Mieter zur Verfügung gestellt werden. Eine getrennte Anmietung bietet den Vorteil, dass der Kellerraummietvertrag nicht dem mieterschützenden Wohnraummietrecht...
Printer Friendly, PDF & Email
28.7.2021
Vonovia will Deutsche Wohnen kaufen
Die Vonovia SE macht jetzt den dritten Versuch die Deutsche Wohnen zu übernehmen. Den Aktionären der Deutsche Wohnen wurde ein erneutes Angebot vorgelegt. Der zweite Versuch war daran gescheitert...
10.11.2021
Novellierte Heizkostenverordnung
Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Seine...
5.5.2023
Heizkostenabrechnungen 2022
Die Heizkostenabrechnungen für 2022 fallen so aus, wie schon vor Monaten befürchtet: Obwohl Haushalte deutlich Energie gespart haben, müssen sie im Durchschnitt mehr zahlen. Allerdings fallen die...
11.3.2022
vdw Niedersachsen-Bremen warnt
Die Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften in Niedersachsen und Bremen warnen davor, dass einkommensschwache Mieterhaushalte aufgrund der rasant steigenden Energiekosten...
30.11.2021
Heizkostenverordnung seit Jahresende 2021 in Kraft
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) kann nach dem Beschluss des Bundeskabinetts jetzt in Kraft treten. Sie muss nur noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit steht fest: Gebäudenutzer...
6.1.2022
Heizen im Mehrfamilienhaus
Für Mieter in Mehrfamilienhäusern stehen 2022 einige Änderungen an: Gebäude und Verbrauchskommunikation werden digitalisiert. Verantwortlich für die Umsetzung ist aber zunächst der Vermieter. Der...