Eichfristen für Wasserzähler zu kurz

Private und öffentliche Haushalte könnten jährlich mehr als 500 Mio. Euro sparen, wenn die Eichfristen für Wasserzähler deutlich verlängert würden. Mit einer Studie drängen die großen Verbände der Wohnungswirtschaft auf eine Reform des Eichgesetzes.

1105
Die Kosten für die Zähler­wechsel stehen in keinem Verhältnis zu anderen Wohn-Nebenkosten, sagen die Gutachter. BILD: FOTOLIA/B.GELLER
Die Kosten für die Zähler­wechsel stehen in keinem Verhältnis zu anderen Wohn-Nebenkosten, sagen die Gutachter. BILD: FOTOLIA/B.GELLER

Wohnungswasserzähler (kalt und warm) werden in Deutschland nach sechs bzw. fünf Jahren ausgetauscht, obwohl sie den Verbrauch in aller Regel noch zuverlässig messen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Hamburg Instituts. Sie wurde den Verbänden BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, DMB - Deutscher Mieterbund, GdW - Bun­desverband Deutscher Wohnungs- und Im­mobilienunternehmen, Haus & Grund Deutschland sowie DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter in Auftrag gegeben.

Strenge eichrechtliche Anforderungen lockern

Die eichrechtlichen Anforderungen seien in Deutschland extrem streng und müssten geändert werden, so das Fazit der Wissen­schaftler. Das Mess- und Eichgesetz schreibt vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren getauscht werden müssen. In der Praxis werden Wohnungswasserzähler kalt und warm oft gemeinsam nach bereits fünf Jahren gewechselt. Durch ein Stichproben­verfahren kann die Eichfrist für bauartglei­che Typen bei Wohnungswasserzählern um drei Jahre verlängert werden. Dann werden die ausgebauten Zähler entsorgt. Das sei unverhältnismäßig, so die Studie des Ham­burg Instituts. Die Gutachter haben ermit­telt, dass die gängigen Wasserzähler in manchen Stichproben auch nach zwanzig Betriebsjahren zu rund 95 Prozent noch sehr genaue Messergebnisse innerhalb der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen er­zielen. Die Kosten für den Zählerwechsel stünden somit in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für eventuelle minimale Fehlmes­sungen.

Im internationalen Vergleich sei in Deutsch­land ein extrem hoher Wechselturnus Pflicht. In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spa­nien rund 23 Jahre. Darüber hinaus, so die Gutachter, stehen die Kosten für die Zähler­wechsel in keinem Verhältnis zu anderen Wohn-Nebenkosten: Ungenauigkeiten bei der Ablesung des Heizwärmeverbrauchs wirken sich für die Haushalte monetär deut­lich stärker aus, da die Ausgaben für die Heizung in etwa 2,5 bis 5-mal höher liegen als die Wasserkosten. Heizkostenverteiler unterliegen jedoch keiner Eichpflicht.

Das Fazit der Wissenschaftler

Der Aus­tausch der Wasserzähler sollte künftig in einem deutlich längeren Turnus durchge­führt werden. Dafür müsse das Mess- und Eichrecht geändert werden. Die Gutachter empfehlen, die Fristen für Kalt- und Warm­wasserzähler zu vereinheitlichen und auch technologiespezifisch zu differenzieren. So könnten die Eichfristen für Haus- und Woh­nungswasserzähler (kalt und warm) als Flü­gelradzähler auf 15 Jahre und für die beson­ders langlebigen und exakten Haus- und Wohnungswasserzähler (kalt und warm) als Ultraschallzähler auf 20 Jahre verlängert werden. Darüber hinaus könnten Stichpro­benverfahren weiterhin die Fristen verlän­gern, künftig allerdings zweimal auf jeweils fünf Jahre. „Durch diese an anderen Indus­triestaaten orientierte Neuregelung könn­ten volkswirtschaftliche Gewinne sowie niedrigere Wohnnebenkosten in Höhe von jährlich insgesamt deutlich über 500 Millio­nen Euro erzielt werden“, so die Berech­nung des Hamburg Instituts. Die Alternative zur Verlängerung, nämlich den vollständi­gen Verzicht auf die Eichfristen, empfehlen sie nicht. (Die Studie ist auf Nachfrage bei den beteiligten Verbänden erhältlich).

Ein Kellerraum muss nicht und schon gar nicht kostenlos im Rahmen des Wohnraummietvertrages dem Mieter zur Verfügung gestellt werden. Eine getrennte Anmietung bietet den Vorteil, dass der Kellerraummietvertrag nicht dem mieterschützenden Wohnraummietrecht...

 Auch das Kartellamt empfiehlt längere Fristen

Eine Angleichung und Verlängerung der Eich­fristen empfiehlt auch das Bundeskartell­amt im Zusammenhang mit der sogenann­ten „Sektoruntersuchung“ in der Mess­dienstleisterbranche. Im Frühsommer hatte das Kartellamt massive Kritik an den hohen Preisen und der mangelnden Transparenz der großen Messdienstleister geübt. Kartell­amtspräsident Andreas Mundt sprach von einem „wettbewerbslosen Oligopol“ und von „marktabschottenden Verhaltensweisen“ der fünf großen Messdienstleister. Die Kar­tellwächter konnten allerdings keine Ver­stöße gegen das Wettbewerbsrecht wie etwa illegale Preisabsprachen feststellen. Vielmehr sei der Gesetzgeber gefordert, die Strukturen dieses Marktes zu reformieren.

Der Erfolg gibt dem Konzern aus dem Silicon Valley Recht, und so hat Google das Mapping auf geschlossene Räume ausgeweitet. Die Technik wird heute bereits in einigen Shoppingcentern und an Flughäfen angewandt. Bisher fehlen jedoch Strukturen, um neue Technologien sinnvoll großräumig einzusetzen.

JETZT Probeheft sichern, kostenlos lesen und viele Vorteile der Fachzeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten genießen.
Ein Webinar pro Kalenderjahr kostenlos für Abonnenten.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Eichfristen für Wasserzähler zu kurz
18.10.2021
Hand in Hand digitalisieren
Im Auftrag des Berliner Wohnungsunternehmens Gewobag hat BRUNATA-METRONATausende Wohnungen in der Hauptstadt mit moderner fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet.
28.1.2022
Multi-Metering in Immobilien
Die Messdienstleister Comgy und Discovergy wollen erhebliche Einspar- und Effizienzpotenziale mit einer Plattform heben, die Wärme-, Wasser- und Stromabrechnung aus einer Hand ermöglicht und mit...
29.7.2021
NEUES BERLIN digitalisiert die Gebäudebewirtschaftung
Messdienste, Abrechnungen, Vermietungsprozesse und Mieterkommunikation – die Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN optimiert wesentliche Prozesse mit digitalen Tools. Jetzt hat das Unternehmen auch...
29.7.2021
IVV Roundtable
Unter dem Motto „Debatten mit Durchblick – Wohnungswirtschaft auf den Punkt“ lädt die IVV-Redaktion zur Diskussion ein. Wie geht gutes Bauen und Bewirtschaften? Chefredakteur Thomas Engelbrecht...
29.7.2022
Ohne Chemie eine chemische Reaktion auslösen
Einzelne Wohneinheiten, Wohngebäude oder Wohnanlagen könnten mithilfe eines innovativen Kalkwandlers – Made in Germany – bis zu zehn Prozent an Energie und Wasserkosten einsparen. Diese...