Einführung des Sachkundenachweis für Verwalter verschiebt sich

Der Sachkundenachweis für Immobilienverwalter wird nun doch nicht zum 1. Januar 2016 eingeführt. Das Bundeskabinett hat die Verabschiedung eines Gesetzes zur Einführung von Berufszulassungsregeln auf unbestimmte Zeit vertagt.

Die Zulassungsregelung für Immobilienverwalter soll Interessenten schützen. FOTO: PIXELIO/S.HOFSCHLAEGER
Die Zulassungsregelung für Immobilienverwalter soll Interessenten schützen. FOTO: PIXELIO/S.HOFSCHLAEGER

Wie der DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium erfahren hat, gehe die Verzögerung auf die Prüfung zahlreicher Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf zurück. Auch sollen laufende Prüfungen der Europäischen Kommission zu reglementierten Berufen abgewartet werden, um die Ergebnisse in das nationale Verfahren aufzunehmen.

DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler zeigte sich im Gespräch mit der IVV überzeugt, dass die im Referentenentwurf formulierten Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter nicht gegen die europäischen Richtlinien zur Transparenz und freien Berufsausübung verstoßen.

Der Referentenentwurf des Wirtschaftsministers wurde im Juli dieses Jahres veröffentlicht. Danach soll für WEG-Verwalter eine Erlaubnisvoraussetzung in § 34c der Gewerbeordnung eingefügt werden. Vorgesehen ist die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises. Der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung soll obligatorisch werden. Noch in der Diskussion befinden sich die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, eine externe Bonitätsauskunft, eine Unbedenklichkeitserklärung der Steuerbehörde sowie eine Insolvenz-Freiheits-Bestätigung.

Die Inhalte einer Sachkundeprüfung sind noch in Arbeit und werden zwischen dem DDIV und der Deutschen Industrie- und Handelskammer diskutiert. Der Sachkundenachweis für Verwalter soll so ausgestaltet werden wie der für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. Wie dies aufeinander abzustimmen ist, welche Inhalte zur Anwendung kommen wird in der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV) geregelt werden. Die örtlichen Industrie- und Handelskammern sollen die Sachkundeprüfungen abnehmen.

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