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Einsatz des verbrauchsabhängigen Energieausweises sollte verboten werden

11. April 2011

Der verbrauchsabhängige Energieausweis hat sich in der Praxis nicht bewährt. Er lädt zum Missbrauch ein und kann keine Vergleichbarkeit von Energieverbrauchsdaten leisten. Abhilfe kann der bedarfsorientierte Energieausweis schaffen, wenn die Berechnungsverfahren vereinheitlicht werden.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit 2009 in Kraft ist und dazu dient, im deutschen Gebäudebestand deutlich Energie einzusparen, erweist sich in Teilen als praxisuntauglich. Insbesondere der verbrauchsabhängige Energieausweis lädt zum Missbrauch ein und trägt nicht zur Erreichung von Energieeinsparungen bei. Darauf weist der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) im Rahmen des Deutschen Sachverständigentages (DST) in Berlin hin.
Roland R. Vogel, BVS-Präsident, erläutert: „Der Energieausweis soll die Energiebilanz von Immobilien miteinander vergleichbar machen. Nur dann macht er Sinn. Aktuell ist es allerdings so, dass Nutzer des verbrauchsabhängigen Energieausweises individuelle Verbrauchswerte in den Ausweis, meist online, eintragen. Diese Angaben werden keiner Prüfung unterzogen. Damit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“
Eine Alternative ist der bedarfsorientierte Energieausweis für Wohngebäude. Bei diesem sollten die Berechnungsverfahren bzw. Normen zur Ermittlung des Energiebedarfs vereinheitlicht werden. So kann der bedarfsorientierte Energieausweis die angestrebte Vergleichbarkeit gewährleisten. Dieser modifizierte Energieausweis sollte das zentrale Element der Energieberatung werden.
Ein guter Zeitpunkt zur Novellierung des bedarfsorientierten Energieausweises und Abschaffung des verbrauchsorientierten Energieausweises ist die aktuell geplante EnEV 2012.

Immobilienkäufer sollten auf bedarfsorientierten
Energieausweis bestehen Für den Verbraucher – insbesondere Immobilienkäufer – ist es wichtig zu wissen, welche Energiebilanz die jeweilige Immobilie aufweist. Dazu sollte vom Makler bzw. Verkäufer die Vorlage des bedarfsgerechten Energieausweises verlangt werden. Auch wenn dieser Ausweis – aufgrund verschiedener Berechnungsverfahren – ebenfalls noch keine hundertprozentige Vergleichbarkeit gewährleistet, ist er doch seriöser als der verbrauchsabhängige Energieausweis. „Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen“, sagt BVS-Präsident Vogel.

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