Energiesparmaßnahmen
Den Anschluss ihrer Wohnung ans Fernwärmenetz müssen Mieter in der Regel hinnehmen. Das Gericht wies damit die Klage einer Berlinerin ab, die sich gegen die mit der Modernisierung verbundenen Bauarbeiten hatte wehren wollen. Die Bauarbeiten seien hinzunehmen, da es sich beim Anschluss an das Fernwärmenetz um eine Energiesparmaßnahme handelt. Die Richter machten jedoch deutlich, dass der Mieter nicht in jedem Fall solche Maßnahmen dulden müsse. Bei nicht zu rechtfertigender Härte, etwa einer unzumutbaren Mieterhöhung, brauche der Mieter die Modernisierung nicht hinzunehmen.
Zum Urteilstext (BGH Karlsruhe VIII ZR 275/07)
Untertitel/Leitsatz:
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mietrecht 


































