Erbschaftsteuer und Pflichtteil
Der Immobilienübergang zum Ausgleich eines Pflichtteilsanspruchs ist kein Erwerb von Todes wegen. Denn der pflichtteilsberechtigte Erbe erhält das Grundstück lediglich als Ausgleich für seinen Geldanspruch.
Hat der Erblasser das Grundstück vor weniger als zehn Jahren angeschafft, wird der Erbe zur Kasse gebeten. Er erzielt einen steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgewinn. Nachteil für den Erben, der den Pflichtteil erhält: Ist er weder der Ehegatte noch in gerader Linie verwandt, fallen zusätzlich 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an.
Zum Urteilstext (FG Berlin-Brandenburg 3 K 1012/06 B)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Steuern 





































