Feuchteschäden durch fehlerhafte Bauwerksabdichtungen
Es gilt, der Bauwerksabdichtung an erdberührten Bauteilen besondere Beachtung zu schenken. Das Eindringen von Feuchte oder gar Nässe in die Gebäudehülle soll verhindert werden. Eine professionelle Abdichtung verhindere die Durchfeuchtung des erdanliegenden Bauteils, zum Beispiel durch kapillaren Transport oder Wassereintritt durch kleinste Risse und Fugen, betont Dipl.-Ing. Daniel Rossler, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.
Je nach Bauweise und Anforderung können unterschiedliche Abdichtungstechniken sinnvoll sein. In Frage kommen bahnenförmige Klebungen und aufgespritzte oder gespachtelte bituminöse Beschichtungen sowie flüssige Beschichtungen. Auch eine Ausführung als wasserundurchlässiges Betonbauwerk, zum Beispiel als „weiße Wanne“ ist möglich. „Bei allen Abdichtungsverfahren ist darauf zu achten, dass sie als erprobtes System nach den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller eingesetzt werden und den allgemein anerkannten technischen Regeln entsprechen“, sagt der BSB-Berater.
Ausschlaggebend dafür sind Regelwerke wie die noch gültige Abdichtungsnorm DIN 18195, Teile 1-10, oder die Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton. Der BSB-Experte verweist darauf, dass die DIN 18195 aus den 1980er Jahren stammt und daher seit 2010 überarbeitet wird. Zurzeit werde eine neue Normenreihe erstellt und schrittweise ab 2016 eingeführt. Dabei finden auch neue Abdichtungstechniken Berücksichtigung, die in der veralteten Norm noch nicht zu finden waren. Charakteristisch für die neuen Regelungen sei die Gliederung in bauteilbezogene Einzelnormen. Für erdberührte Bauteile wird künftig die DIN 18533 anzuwenden sein.
Weitere Informationen in einer BSB-Studie „Feuchteschäden durch fehlerhafte Bauwerksabdichtungen“, die gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung e.V. Hannover durchgeführt wurde.
Expertentipp des Bauherren-Schutzbund e.V.
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