Feuerwehreinsatz
Mieter müssen dem Vermieter keinen Schadenersatz zahlen, wenn bei einem Feuerwehreinsatz aufgrund eines missverstandenen Warntons die Wohnungstür beschädigt wird. In dem Fall gab der Rauchmelder einen Signalton ab, weil die Batteriespannung nachließ. Nachbarn interpretierten das Geräusch falsch und alarmierten die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte öffneten die Tür gewaltsam, die Reparaturkosten von 1.693 Euro forderte der Vermieter von seinen Mietern zurück. Sie hatten den Rauchmelder installiert. Das Gericht lehnte aber ab, denn eine Pflichtverletzung der Mieter liege nicht vor - auch nicht, weil sie die Batterien nicht rechtzeitig gewechselt haben. Grundsätzlich dürften Mieter einen Rauchmelder auch ohne Erlaubnis des Vermieters einbauen.



































