FLÜWO hat jetzt 1.150 genossenschaftliche Wohnungen
Die neu erworbenen Wohnungsanlagen befinden sich an acht Standorten in Blaubeuren,
Blaustein, Dietenheim, Dornstadt, Erbach, Langenau, Schelklingen und Ulm-
Wiblingen. Sie gehen in zwei Schritten, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Januar
2017, in den Besitz der FLÜWO über.
Die betroffenen Mieter sollen schriftlich und in Informationsveranstaltungen umfassend über den Verkauf, die Gründe und vor allem über den zukünftigen Vermieter und dessen Konzepte und Ziele informiert werden.
Bei den Verhandlungen zum Verkauf stand der Schutz bestehender Mietverhältnisse stets im Fokus. Der Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) „Verkauf bricht nicht die Miete“ stellt die gesetzliche Grundlage und damit ein unabdingbares Recht der Mieter auf Übernahme eines Mietvertrages auch nach einem Eigentümerwechsel dar. Im Kaufvertrag wurden aber noch weitere Rechte in einer sogenannten „Sozialcharta“ notariell vereinbart. Grundsätzlich sichert die FLÜWO zu, die Wohnungen mindestens 30 Jahre im Bestand zu halten. Nur in besonderen Fällen besteht ein Veräußerungsrecht aus wohnungswirtschaftlichen Erwägungen. Dies ist auf eine sehr geringe Anzahl von Wohnungen beschränkt.
In diesen Ausnahmefällen werden in erster Linie die Mieter als Käufer berücksichtigt. Weiter wurde die Durchführung von sogenannten „Luxussanierungen“ ausgeschlossen. Auch das Thema Mieterhöhungen ist geregelt. So sind im ersten Jahr nach dem Kauf Mieterhöhungen ausgeschlossen. Danach kann eine stufenweise Erhöhung bis zum Erreichen des ortsüblichen Mietspiegels durchgeführt werden. Diese Stufen werden – sofern die Erhöhungen überhaupt notwendig sind – auf eine Anpassung von höchstens 10% begrenzt.
Jeder Mieter erhält die Möglichkeit, Mitglied der FLÜWO-Genossenschaft zu werden. Dadurch wird das Mietverhältnis in ein genossenschaftliches Dauerwohnrecht umgewandelt. Zudem können die schon bezahlten Kautionen in Anteile der Genossenschaft mit guter Verzinsung umgewandelt werden.