FLÜWO hat jetzt 1.150 genossenschaftliche Wohnungen

Die Genossenschaft FLÜWO Bauen Wohnen eG in Stuttgart hat 464 Mietwohnungen von der Kreisbaugesellschaft mbH Alb-Donau erworben. Zusammen mit den Beständen in Göppingen können nun insgesamt über 1.600 Mietwohnungen von einem Ulmer Regionalbüro aus betreut werden.

FOTO: FLÜWO Bauen Wohnen eG
FOTO: FLÜWO Bauen Wohnen eG

Die neu erworbenen Wohnungsanlagen befinden sich an acht Standorten in Blaubeuren,
Blaustein, Dietenheim, Dornstadt, Erbach, Langenau, Schelklingen und Ulm-
Wiblingen. Sie gehen in zwei Schritten, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Januar
2017, in den Besitz der FLÜWO über.

Die betroffenen Mieter sollen schriftlich und in Informationsveranstaltungen umfassend über den Verkauf, die Gründe und vor allem über den zukünftigen Vermieter und dessen Konzepte und Ziele informiert werden.

Bei den Verhandlungen zum Verkauf stand der Schutz bestehender Mietverhältnisse stets im Fokus. Der Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) „Verkauf bricht nicht die Miete“ stellt die gesetzliche Grundlage und damit ein unabdingbares Recht der Mieter auf Übernahme eines Mietvertrages auch nach einem Eigentümerwechsel dar. Im Kaufvertrag wurden aber noch weitere Rechte in einer sogenannten „Sozialcharta“ notariell vereinbart. Grundsätzlich sichert die FLÜWO zu, die Wohnungen mindestens 30 Jahre im Bestand zu halten. Nur in besonderen Fällen besteht ein Veräußerungsrecht aus wohnungswirtschaftlichen Erwägungen. Dies ist auf eine sehr geringe Anzahl von Wohnungen beschränkt.

In diesen Ausnahmefällen werden in erster Linie die Mieter als Käufer berücksichtigt. Weiter wurde die Durchführung von sogenannten „Luxussanierungen“ ausgeschlossen. Auch das Thema Mieterhöhungen ist geregelt. So sind im ersten Jahr nach dem Kauf Mieterhöhungen ausgeschlossen. Danach kann eine stufenweise Erhöhung bis zum Erreichen des ortsüblichen Mietspiegels durchgeführt werden. Diese Stufen werden – sofern die Erhöhungen überhaupt notwendig sind – auf eine Anpassung von höchstens 10% begrenzt.

Jeder Mieter erhält die Möglichkeit, Mitglied der FLÜWO-Genossenschaft zu werden. Dadurch wird das Mietverhältnis in ein genossenschaftliches Dauerwohnrecht umgewandelt. Zudem können die schon bezahlten Kautionen in Anteile der Genossenschaft mit guter Verzinsung umgewandelt werden.

Häuser, in denen Wohnungen sind, können einer einzelnen Person oder einer einzelnen Gesellschaft gehören. Es gibt jedoch auch Häuser, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind und bei denen jede einzelne Wohnung einem einzelnen Eigentümer gehört - diese Wohnung...
Printer Friendly, PDF & Email
27.1.2023
Jeder dritte neue Mietvertrag an Inflation gekoppelt
Angesichts der hohen Inflationsrate und einer steigenden Zahl von Indexmietverträgen für Mietwohnungen fordert der Deutsche Mieterbund ein Verbot dieser Vertragsart. Mieterhaushalte säßen in der...
15.12.2021
Der Wohnungsmarkt ist angespannt und viele Mieter sind erleichtert, wenn sie endlich die passende Wohnung für sich gefunden haben. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestehen jedoch nicht nur...
22.5.2023
Förderung des Heizungstausches
GdW und Deutscher Mieterbund kritisieren in einer gemeinsamen Erklärung die im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz vorgesehene einseitige Ausrichtung staatlicher Förderung auf private...
30.6.2022
Das Mietspiegelrecht wurde reformiert, es tritt am 1.7.2022 in Kraft. Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden Mietspiegel dann zur Pflicht. Anhand von Mietspiegeln können Vermieter...
28.12.2021
Umfrage des Eigentümerverbandes Haus & Grund
In den vergangenen zehn Jahren haben ein Drittel der privaten Vermieter die Fenster und /oder die Heizung in ihren vermieteten Gebäuden modernisiert. Das geht aus einer Befragung des...
17.1.2023
Nachhaltiges Wohnungsunternehmen
Der Spar- und Bauverein eG Dortmund handelt nachhaltig. Er renoviert und saniert seinen Wohnungsbestand regelmäßig und investiert viel Geld. Diese Investitionen kommen Handwerks- und...