Fördermittel zur Schaffung von Erstunterkünften von der KfW

Die KfW unterstützt die Länder und Kommunen auch künftig bei der Schaffung von Erstunterkünften sowie von dauerhaften Wohnungen. Dazu stockt sie die Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte mit zinslosen Krediten für Kommunen letztmalig um 500 Mio. EUR auf insgesamt 1,5 Mrd. EUR auf.

BILD: KFW
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Mit dem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. EUR aus der Sonderförderung können Erstunterkünfte für bis zu 150.000 Menschen geschaffen werden. Zum 31.12.2015 hat die KfW rund 550 Kreditzusagen in einem Gesamtvolumen von 1.045 Mio. EUR (davon 945 Mio. EUR an Kommunen, 100 Mio. EUR Globaldarlehen an Landesförderinstitute) getätigt.

Die Förderung kommt Kommunen aus allen Bundesländern zugute. Regionale Schwerpunkte sind Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die Kommunen investieren hauptsächlich in den Erwerb, die Sanierung und die Umwidmung leerstehender Gebäude sowie die Anschaffung von Wohncontainern.

Um einen Beitrag zur Deckung der stark steigenden Nachfrage nach dauerhaftem Wohnraum insgesamt zu leisten, unterstützt die KfW Länder und Kommunen zudem bei der Schaffung von bezahlbaren Wohnungen. Hierzu stellt die KfW in Abstimmung mit der Bundesregierung bis zu 2,0 Mrd. EUR für den sozialen Wohnungsbau bereit. Mit Hilfe der Mittel aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung wird die KfW den Landesförderinstituten zinsvergünstigte Globaldarlehen zur Refinanzierung von Landesprogrammen zur sozialen Wohnraumförderung anbieten. Der so entstehende neue Wohnraum soll dazu beitragen, eine Konkurrenzsituation zwischen Flüchtlingen und denjenigen zu vermeiden, die Angebote aus dem sozialen Wohnungsbau suchen.

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Weiterführende Links:
www.kfw.de/flüchtlingshilfe

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