Freistellung von Käufercourtage
Sieht ein Maklervertrag die Provisionszahlung durch den Käufer vor und stellt der Makler den Käufer von der Courtage frei, so besteht auch gegenüber dem Verkäufer kein Anspruch - weder aus Vertrag noch aus bereicherungsrechtlichen Gründen. Es ist rechtsmissbräuchlich, den Käufer von der Courtage freizustellen, damit der Kaufvertrag zustande kommt und diese dann vom Verkäufer zu verlangen.
Untertitel/Leitsatz:
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Immobilien 





































