Gaspreiserhöhung
Gaskunden könne sich gegen Preiserhöhungen ihres Energieversorgers wehren. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Erhöht das Versorgungsunternehmen die Tarife, können Verbraucher juristisch überprüfen lassen, ob die Anhebung angemessen ist. Kann das Versorgungsunternehmen nachweisen (wie in dem entschiedenen Fall), dass es nur höhere Betriebskosten weitergegeben hat, gilt die Erhöhung als angemessen. Nicht möglich ist es dagegen, den gesamten Preis gerichtlich kontrollieren zu lassen. Ein Gasversorger habe keine Monopolstellung. Der Kunde könne schließlich auch auf einen anderen Energieträger (z.B. Heizöl) umsteigen.
Untertitel/Leitsatz:
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mietrecht 


































