Generationen-Haushalt
Die vollständige Verflechtung der Wohnbereiche und die Nutzungsüberlassung im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft innerhalb eines 3 Generationen-Haushalts sind ausreichendes Indiz für gemeinsames Wohnen.
BFH
München
Aktenzeichen:
IX B 226/07
Urteil vom:
28. Juni 2008
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mietvertrag 


































