Gewährleistung trotz Schwarzarbeit
Hauseigentümer können künftig auch bei „schwarz“ erteilten Bauaufträgen ihre Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Arbeiten geltend machen. So hat das Gericht gleich in zwei Fällen entschieden. Ein Hauseigner hatte einen Handwerker mit Holzarbeiten, ein anderer einen Ingenieur mit der Vermessung des Grundstücks beauftragt. Weil deren Arbeiten fehlerhaft waren, klagten die Bauherren auf Schadenersatz, den die Beauftragten unter Hinweis auf den gesetzeswidrigen Auftrag zurückwiesen. Den Eigentümern wurden die Ansprüche zugebilligt.
Zum den Urteilstexten (BGH Karlsruhe VII ZR 42/07) und
(BGH Karlsruhe VII ZR 140/07)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Steuern 





































