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Mietrechtsurteile

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Handwerkerleistungen

Ein Ehepaar beantragte in der Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen. Dazu führte es aus, dass der Handwerker wegen schlechter Erfahrungen mit der Zahlungsmoral auf Barzahlung bestanden habe und der Erhalt der Barzahlung auf dessen Rechnung bestätigt worden sei. Finanzamt und Gericht versagten die Steuerermäßigung unter Hinweis auf die Barzahlung. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung durch Beleg des Kreditinstituts nachweist.

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Die Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten informiert praxisorientiert und unabhängig über alle wichtigen Themen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unter anderem werden folgende Schwerpunkte genauer betrachtet: Immobilien-Management, Modernisierung, Gebäude- und Heiztechnik, Finanzierung sowie aktuelle Urteile.