Hartz IV und Mieterhöhung
Erhöht ein Vermieter aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme die Miete, so ist das auch für einen Hartz IV-Empfänger zumutbar. Dies gelte allerdings nur dann, wenn der Leistungsträger die erhöhte Miete übernimmt.
Zum Urteilstext (KG Berlin 8 U 166/06)
Untertitel/Leitsatz:
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































