Berufszulassung für Verwalter: Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu

Der Gesetzentwurf des Kabinetts über Zulassungsregeln für gewerbliche WEG-Verwalter und Makler ist Mitte Oktober vom Bundesrat verabschiedet worden. Die Berufsverbände begrüßen den Schritt, die Verbraucherorganisation „Wohnen im Eigentum eV.“ spricht von Verwässerung.

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Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, der ab Mitte November im Parlament diskutiert werden soll, brauchen Verwalter und Makler zukünftig eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Berufseinsteiger müssen danach eine Sachkundeprüfung absolviert haben sowie Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachweisen.

Update Okt 2017: Berufszulassung kommt. Nicht jeder kann sich Verwalter „schimpfen“

Während die Berufsverbände von Immobilienverwaltern und Maklern den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßen und von wichtigen Schritten in Richtung einer weiteren Professionalisierung und verstärktem Verbraucherschutz sprechen, geht das Gesetz der Eigentümerschutzgemeinschaft „Wohnen im Eigentum e.V.“ nicht weit genug. Von einer „Light-Version“ des Gesetzes spricht der Verein wegen der sogenannten Alten-Hasen-Regelung. Diese befreit Verwalter von der Pflicht zur Sachkundeprüfung, sofern sie mehr als sechs Jahre tätig sind. Der Ausschuss für Verbraucherschutz hatte dem Bundesrat empfohlen, diese Ausnahme zu streichen und die Pflicht zur Prüfung auf die Mitarbeiter in Verwaltungsunternehmen auszudehnen. Beides fand jetzt im Bundesrat keine Mehrheit. Stattdessen fordern die Länder in ihrer Stellungnahme eine weitere Aufweichung: Auch die in unselbstständiger Tätigkeit erworbene Sachkunde von WEG-Verwaltern solle im Rahmen der „Alte-Hasen-Regelung“ berücksichtigt werden.

Auch an einem weiteren Punkt zeigte die Ländervertretung Verständnis für die Perspektive der Branche. Der Bundesrat empfiehlt eine Verlängerung der Übergangsfrist, damit Wirtschaft und Verwaltung mehr Zeit erhalten, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. So soll nach dem Willen des Bundesrates die Verlängerung der Frist für den Nachweis der Sachkunde von 12 Monate nach Verkündung auf 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes verlängert werden. Das Gesetz soll nach dem Willen des Bundesrates spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden und Verbraucher untersucht werden.
DDIV-Verbandspräsident Wolfgang Heckeler hatte das Gesetz auf dem 24. Deutschen Verwaltertag Ende September in Berlin nochmals ausdrücklich begrüßt und gleichzeitig Nachbesserungen angemahnt. Bislang seien nämlich die Verwalter von Mietobjekten von der Neuregelung komplett ausgenommen, obwohl auch Mieter Verbraucherrechte genießen und einen Anspruch hätten auf eine hochwertige Betreuung. Außerdem erwartet der DDIV-Präsident die Aufnahme einer Pflicht zur Fortbildung für Immobilienverwalter.

Die Berufsverbände gehen davon aus, dass Sachkundenachweis und Erlaubnispflicht den Strukturwandel in der Verwalterbranche beschleunigen. Zahlreiche kleine Verwaltungsunternehmen seien den wachsenden Anforderungen nicht mehr gewachsen und müssten aufgeben oder fusionieren.

Kündigt der Mieter das Gewerbemietverhältnis, bittet er oft um Bestätigung der Kündigung. Die Kündigungsbestätigung ist im Interesse beider Vertragsparteien, also auch des Vermieters. Das Beendigungsdatum wird dann noch einmal ausdrücklich genannt. Dieses Muster...

Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für WEG-Verwalter und Makler geht in der Nacht vom 10. auf den 11. November in die 1. Lesung in den Bundestag und wird anschließend in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Das ist die nächste Hürde des Gesetzes.

Berufszulassung für WEG-Verwalter rückt näher

Dieser Artikel erscheint in der IVV Ausgabe November 2016

► 5.DDIV-Branchenbarometer: Weiterbildung ist wichtig. Fachkräftemangel in den Immobilienunternehmen vorbeugen. (Nov 2017)

Redaktion (allg.)

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