Mieter können selbst für Trinkwasserhygiene sorgen

Hygiene-Experte warnt vor schnellem Wachstum von Legionellen

In der Juni-Ausgabe des Fachmagazins IVV immobilien vermieten & verwalten rät der Hygiene-Experte Dr. Peter Arens: Mieter sollten zum regelmäßigen Wasserwechsel an allen Armaturen verpflichtet werden. Denn die gefährlichen Legionellen-Kolonien können sich in drei bis vier Stunden um das Doppelte vermehren.

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Unbeschwerte Erfrischung: Schon nach wenigen Stunden ist das Trinkwasser in den Leitungen „abgestanden“. Verbraucher sollten daher vor dem Genuss den Wasserhahn lange ablaufen lassen. FOTO: SCHELL ARMATUREN GMBH
Unbeschwerte Erfrischung: Schon nach wenigen Stunden ist das Trinkwasser in den Leitungen „abgestanden“. Verbraucher sollten daher vor dem Genuss den Wasserhahn lange ablaufen lassen. FOTO: SCHELL ARMATUREN GMBH

Dr. Peter Arens, Hygiene-Experte beim Wasserarmaturenhersteller Schell, liefert einen historischen Vergleich. Schon die alten Römer wussten: Wasser muss fließen, denn nur so lässt sich das wichtigste Lebensmittel „frisch“ halten. Sie versorgten die antiken Städte über Fernleitungen (Aquädukte) und Laufbrunnen mit unbedenklichem Wasser und begründeten damit die bis heute wichtigste Maßnahme zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Heute wissen wir: Für eine gefährliche Vermehrung benötigen Bakterien Zeit – die man nur durch einen regelmäßigen und vollständigen Wasserwechsel auf ein unbedenkliche Zeitspanne minimieren kann. Dann ist die „Verdünnungsrate“ höher als die Vermehrungsrate.

Keine falsche Sparsamkeit beim Wasserverbrauch!

Das aber heißt für Nutzer von Wohnungen: Keine falsche Sparsamkeit beim Wasserverbrauch! Schon in drei bis vier Stunden können sich in den „Sackgassen“ von Trinkwasserinstallationen gefährliche Legionellenkonzentrationen bilden. Selbst dann, wenn die Hauptleitungen durchgespült werden. Mieter sollten also unbedingt täglich aus allen Wasserhähnen und Duschköpfen Wasser laufen lassen. Das gilt erst recht nach längerer Abwesenheit, zum Beispiel nach Dienstreisen oder Urlaubsaufenthalten. Hygiene-Experten bezeichnen das Nichtfließen von Trinkwasser als „Betriebsunterbrechung“. Schon ab drei bis vier Stunden gilt eine Betriebsunterbrechung als bakteriologisch kritisch.

Die Wasserwerke liefern Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität. Dennoch ist unser Trinkwasser niemals gänzlich keimfrei. Unter anderem finden sich darin Legionellen, die in hoher Konzentration bei immungeschwächten Menschen die Legionellose, eine atypische Lungenentzündung, auslösen können. In 17 Prozent der Ansteckungsfälle verläuft die Krankheit tödlich. Eine Auswertung des Robert-Koch-Instituts zeigt, dass fast 80 Prozent der gemeldeten Legionelleninfektionen in Deutschland im häuslichen Umfeld entstehen.

Regelmäßiger Wasserwechsel hilft

Der Erhalt der Wassergüte, so schreibt Hygiene-Experte Peter Arens in der IVV, ist eigentlich kein Hexenwerk, solange man sich bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik hält. Aber selbst in den Wasserleitungen von Neubauten kann es zur Bildung gefährlicher Legionellenkolonien kommen, wenn die Wohnungsnutzer das Wasser nicht regelmäßig aus allen Entnahmestellen fließen lassen. Daher empfiehlt Arens: Neben den Verhaltensregeln zum richten Lüften und Heizen – zur Vermeidung von Schimmel – sollten Vermieter im Mietvertrag auch den regelmäßigen Wasserwechsel zur Pflicht machen.

Autor: Dr. Peter Arens, Schell GmbH & Co. KG

► Den ausführlichen Artikel zur Trinkwasserhygiene lesen Sie in der IVV immobilien vermieten & verwalten 06/2017.
Inhalt Artikel Trinkwasserhygiene aus IVV Heft 06/ 2017:
Was bewirkt ein regelmäßiger Wasserwechsel?
Welche Rolle spielt der Nährstoffgehalt im Wasser?
Warum ist der Mieter für die Wasserhygiene verantwortlich?
Wie sieht die optimale technische Planung aus?
Was bewirkt eine automatische Stagnationsspülung?
Rechtsprechung: Mikroben sind Mietmangel

Zum aktuellen Heft
Inhalte (Auszug):
SPECIAL: Bad & Sanitär - Grundsätze moderner Badplanung
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Checkliste "Trinkwassersicherheit Hygien-Check" zum kostenlosen Download
Eine Gesundheitsgefährdung besteht immer dann, wenn Trinkwasser mit erhöhter Keimkonzentration (Legionellen) kontaminiert ist. Sie als Betreiber einer Trinkwassererwärmungsanlage sind gleichzeitig „Lieferant“ von kalten und warmen Trinkwasser. Somit liegt es nach der Trinkwasserverordnung in Ihrer Pflicht, die Qualität des Trinkwassers von der Hauseinspeisung bis zum letzten Verbraucher zu gewährleisten. Diese Selbstauskunft gibt Ihnen Aufschluss, ob ein Risiko in Ihrer Trinkwassererwärmungsanlage besteht oder Sie sich entspannt zurücklegen können.

Mietrechtsurteil: Gesundheitsgefährdung durch Legionellen und Mietminderung

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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