Umbau statt Umzug

Antworten darauf gibt Bauherrenberater Stephan Hub, der sich seit Jahren mit diesem Thema befasst.

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Stephan Hub, Foto: BSB
Stephan Hub, Foto: BSB

Was kann ich selber, was muss ein Fachmann in die Hand nehmen?
Stephan Hub:
Haus- und Wohnungsbesitzer scheuen oft davor zurück, sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen, weil Gedanken daran unangenehm und Umbauten teuer sind. Dabei helfen manchmal schon kleine Maßnahmen, um die Wohnsituation deutlich zu verbessern. Bei größeren Veränderungen empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Er muss zugeschnitten auf das Gebäude und angepasst an Ihre Bedürfnisse eine barrierefreie bzw. barrierearme Gestaltung konzipieren.

Welcher Unterschied besteht zwischen barrierefrei und barrierearm?
Bei Bestandsgebäuden besteht unter Umständen keine Möglichkeit, Bewegungs- und Stellfläche so zu optimieren, dass von Barrierefreiheit gesprochen werden kann. Dennoch sind Hindernisse oder Stolperfallen soweit wie möglich abzubauen und individuell an die Nutzerbedürfnisse anzupassen. Diese Maßnahmen führen dann bei sach- und fachgerechter Ausführung zu einem barrierearmen Lebensumfeld.

Wie kann man sich die „kleine Lösung“ vorstellen?
Das Spektrum möglicher Veränderungen ist breit. Es reicht vom einfachen Umstellen der Möbel und dem Beseitigen von Stolperfallen bis hin zum Zimmertausch. Im Eingangsbereich schaffen beispielsweise rutschfeste Beläge oder ein Handlauf Abhilfe, wenn es darum geht, sicherer ins Haus zu gelangen.

Worauf ist zu achten, wenn ein Planer in Anspruch genommen wird?
Für den barrierefreien Umbau von privaten Wohnungen und deren Anlagen gibt es Mindestanforderungen, die in Regelwerken (DIN) vorgeschrieben sind und nach den sich Ihr Planer richten muss. Er wird Sie zunächst darüber informieren, ob Ihr Haus oder Ihre Wohnung barrierefrei bzw. barrierearm umgebaut werden kann. Beauftragen Sie nur einen Planer mit der Konzipierung der baulichen Maßnahmen, der Ihr Vertrauen besitzt. Er und die ausführende Firma müssen über ausreichende Kompetenz verfügen und Erfahrungen im barrierefreien Bauen bzw. Umbauen nachweisen können. Da viele ältere Wohngebäude nicht mehr den heutigen energetischen Standards entsprechen, sollten die Umbauarbeiten mit weiteren Sanierungsmaßnahmen einher gehen. Eine solche Kombination reduziert die Kosten. Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, empfehle ich, diese Arbeiten von unabhängiger Seite begleiten zu lassen. ► Ratgeber zum altersgerechten Umbau vom BSB

Wo liegen die Reserven, wenn es um Sicherheit, kurze Wege und mehr Bewegungsfreiheit geht?
Beim Umbau eines Bades sollten beispielsweise die Türen eine rollstuhlgerechte Breite von mindestens 0,80 m haben und sich für den Fall eines Sturzes nach außen öffnen lassen. Wichtig sind auch eine möglichst barrierefreie, flache Duschtasse und rutschfeste Bodenfliesen. Haltegriffe für WC und Badewanne lassen sich mit geringem Mehraufwand gleich mit einbauen. Lassen es die Räumlichkeiten zu, ist ausreichend Bewegungsraum für Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder für eine Hilfsperson sinnvoll. Das betrifft nicht nur das Bad, sondern auch den Aufstellplatz für das Bett. Erstreckt sich die Wohnfläche über mehrere Ebenen, können schmale, steile Treppen entschärft oder Treppenlifte vorgesehen werden. Oft lassen sich Wohn- und Schlafbereich sowie Küche und Bad auf einer Ebene etablieren, weil der Platzbedarf mit den Jahren abnimmt. Eine Terrassentür ohne Schwelle und ein guter Sonnenschutz mit Markise erleichtern den Aufenthalt an der frischen Luft. Für die Markise erweist sich ein Motorantrieb mit Wettersensor als ideale Lösung.

Was kostet ein Umbau, und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie beispielsweise das Serviceangebot eines unabhängigen Bauherrenberaters des Bauherren-Schutzbund e.V. in Anspruch nehmen, dann unterbreitet er nach Aufnahme des Baubestandes und Ihren Wünschen einen Vorschlag für notwendige Baumaßnahmen und eine Kostenschätzung. Er unterstützt Sie darüber hinaus bei der Inanspruchnahme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Fördermitteln im Rahmen der Finanzierung. Besonders lohnend mit Blick auf die Förderung ist die Kombination energetischer und altersgerechter Modernisierung.

Das Gesetz und die Rechtsprechung enthalten eine Vielzahl von formellen und materiellen Voraussetzungen für eine wirksame Modernisierungsankündigung. Werden diese Anforderungen vom Vermieter nicht eingehalten, müssen die Mieter die Modernisierungsmaßnahmen nicht...

Wer sind die Ansprechpartner für weitergehende Informationen?
Informationen erhalten Sie über verschiedenste Portale des Bundes oder der Länder, von den Architektenkammern und Handwerkskammern der Länder, der jeweiligen Kommune, Verbänden und Vereinen, Instituten oder über das Beraternetzwerk des Bauherren-Schutzbund e.V.

Lesen Sie mehr zum Thema altersgerechter Umbau:
SPECIAL: Altersgerechtes Wohnen, IVV Heft 06/2015
SPECIAL: Bad + Sanitär, IVV Heft 01-02/2015
Barrierefreier Neubau mit 103 öffentlich geförderten Wohnungen (Juni 2015)
Schirmherrschaft über Aktion "Barrierefreies Bad" (Feb 2015)
Wohnungsunternehmen profitieren von technischen Assistenzsystemen (Juni 2015)
Den altersgerechten Umbau an der Bedarfslage orientieren (Juli 2015)

Tipps zur Installation eines modernen Bades (Aug 2015)
Artikel "Schöne Bäder beeinflussen Vermietungserfolg" in der IVV 07-08/2015
Wertvolle Tipps zum altersgerechten Umbau – aktueller Ratgeber vom Bauherren-Schutzbund e.V. (Aug 2015)

Weiterführende Links:
www.bsb-ev.de

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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