Immobilienverkauf
Wer dem Käufer die Immobilie überlässt, bevor der Kaufpreis bezahlt ist, erbringt eine ungewisse Vorleistung. Darüber muss ein Notar beide Seiten - Verkäufer und Käufer - belehren.
Das betrifft die Folgen, die bei Leistungsunfähigkeit des Käufers eintreten könnten, und wie der Verkäufer vorbeugen kann.
Zum Urteilstext (BGH Karlsruhe III ZR 156/07)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Immobilien 





































