Integration einer Einliegerwohnung
Ein Wohnhaus, in dem sich neben je einer Wohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss eine selbständig als Wohnung nutzbare Einliegerwohnung im Untergeschoss befindet, ist auch dann kein "Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" im Sinne des § 573a Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter neben der Erdgeschosswohnung auch die Einliegerwohnung nutzt.
BGH
Aktenzeichen:
VIII ZR 90/10
Urteil vom:
17. November 2010
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Eigenbedarf
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Kündigung 





































